Hauptmenü
- Gemeinde
- Bürgerservice
- Leben
- Wirtschaft
- Freizeit
Bekanntmachung Gemeinderatssitzung am 23.09.2025
Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis
Gebührenverzeichnis für Leistungen nach der Friedhofsordnung der Gemeinde Daisendorf vom 30.07.2025
Öffentliche Bekanntmachung der Bürgermeisterwahl
Bekanntmachung Gemeinderatssitzung am 29.07.2025
Bodenrichtwertbericht für Daisendorf zum 01.01.2025
Stellenauschreibung Bürgermeisterwahl 2025 (m/w/d)
Bekanntmachung Gemeinderatssitzung am 08.07.2025
Bekanntmachung Gemeinderatssitzung am 01.07.2025
Bekanntmachung Gemeinderatssitzung am 10.06.2025
Bekanntmachung Gemeinderatssitzung am 03.06.2025
Bekanntmachung Gemeinderatssitzung am 13.05.2025
Bekanntmachung Gemeinderatssitzung am 29.04.2025
Bekanntmachung Volksbegehren „XXL-Landtag verhindern!“
Bekanntmachung Gemeinderatssitzung am 08.04.2025
Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Daisendorf für das Jahr 2025
Bekanntmachung Gemeinderatssitzung am 11.03.2025
Bekanntmachung Gemeinderatssitzung am 18.02.2025
Bekanntmachung Gemeinderatssitzung am 21.01.2025
1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer
Bekanntmachung Gemeinderatssitzung am 17.12.2024
Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Bebauungsplan „Alter Ortskern“
Satzung über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Alter Ortskern"
Bekanntmachung Gemeinderatssitzung am 12.11.2024
Kostenersatzverzeichnis für Leistungen der Feuerwehr
Bekanntmachung Gemeinderatssitzung am 15.10.2024
Feststellung der Eröffnungsbilanz der Gemeinde Daisendorf zum 01.01.2020
Einladung zur öffentlichen Gemeinderatssitzung am 27.01.2026
Sehr geehrte Damen und Herren,
am Dienstag, 27. Januar 2026 führt der Gemeinderat ab 19.00 Uhr im Bürgersaal des Rat-hauses eine öffentliche Gemeinderatssitzung durch.
Tagesordnung:
TOP Öffentlicher Teil
1. Allgemeine Informationen und Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher
Sitzung
2. Bürgerfragestunde
3. Bauvorhaben Brunnenstube
Flurstück-Nr. 47/1 und Flurstück-Nr. 47/2
- Kenntnisnahme und Beratung - GR-2026-1
4. Nutzungsänderung Ortsstraße 25 Flurstück-Nr. 40/2
- Beratung und Beschlussfassung - GR-2026-2
5. Annahme verschiedener Spenden
- Beratung und Beschlussfassung – GR-2026-3
6. Anerkennung der Niederschrift der
Gemeinderatssitzung vom 16.12.2025
7. Bürgerfragen zur Tagesordnung
8. Anfragen und Anregungen aus dem
Gemeinderat
Im Anschluss findet der NICHTÖFFENTLICHE TEIL der Sitzung statt.
Die Bürgerschaft ist zur öffentlichen Sitzung herzlich eingeladen.
Mit freundlichen Grüßen
Manuel Strasser
Bürgermeister
Versand der Wahlbenachrichtigungen für die
Landtagswahl am 08.03.2026
In den nächsten Tagen werden die Wahlbenachrichtigungen für die Landtagswahl am 08.03.2026 verschickt. Wenn Sie bis zum 15.02.2026 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, aber vermuten wahlberechtigt zu sein, wenden Sie sich bitte an das Bürgerbüro im Rathaus Daisendorf (Tel. 07532/5464 oder info@daisendorf.de)
Mit der Wahlbenachrichtigung können Sie am Wahltag in dem Wahlraum im Rathaus Daisendorf wählen. Folgende Wahlbezirke wurden für Daisendorf gebildet:
Wahlbezirk I: Rathaus Daisendorf, Foyer, Ortsstraße 22, 88718 Daisendorf barrierefrei
Wenn Sie durch Briefwahl wählen möchten, müssen Sie einen Wahlschein beantragen. Dies ist bis spätestens Freitag vor der Wahl (06.03.), 15:00 Uhr möglich.
Hinweis: das Rathaus Daisendorf hat montags geschlossen!
Ein Wahlscheinantrag ist der Wahlberechtigung beigefügt und kann im Bürgerbüro im Rathaus Daisendorf, abgegeben werden.
Des Weiteren haben Sie in Kürze die Möglichkeit online auf unserer Homepage (www.daisendorf.de) den Wahlschein zu beantragen.
Zusammen mit dem Wahlscheinantrag erhalten Sie auch die Briefwahlunterlagen für die Landtagswahl direkt zugeschickt.
Die Briefwahlunterlagen müssen bis spätestens Sonntag, 08.03.2026, 18:00 Uhr bei der Gemeinde Daisendorf, Ortstraße 22, 88718 Daisendorf eingegangen sein.
Hinweis: bei dieser Wahl können Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben wählen.
Gerne dürfen Sie sich bei Fragen uns wenden:
Anita Mujanovic, Bürgerbüro, Tel. 07532/5464
Vera Fürst, Bürgerbüro, Tel.: Tel. 07532/5464
Manuel Strasser, Bürgermeister, Tel.07532/5464
oder unter info@daisendorf.de
Sollten Sie während der Schließtage über Fasnacht wichtige Wahlgeschäfte erledigen müssen (Einsicht Wählerverzeichnis)
Rufen Sie bitte folgende Nummer an: 0176/61980369
Aufgrund technischer Schwierigkeiten finden Sie das Protokoll vom 12.11.2025 noch nciht im Ratsinformationsystem sonder ersatzweise hier unter: "Aktuelles".
Frösche, Kröten und Molche werden im Frühjahr wie immer zum Neuweiher wandern. Zu ihrem Schutz wird wieder die Straße Daisendorf - Dittenhausen von Freiwilligen von Ende Februar bis Mitte April im Gemeindeauftrag über Nacht mit Schranken geschlossen. Wir, d.h. die Tierchen, brauchen Sie, um 7 - 8 x an ihrem gewählten Wochentag morgens um 6 Uhr die beiden Schranken zu öffnen oder diese abends um 19 Uhr zu schließen. Wir freuen uns, wenn Sie uns über das Rathaus Daisendorf Bescheid geben (Tel. 5464)! Wussten Sie, dass die Schranken seit 1986 bestehen? Die schon 2003 vorgeschlagene Tunnellösung scheitert immer an den Kosten ...
Vielen Dank für jede Unterstützung!
E.Huberich und E.Kundisch (Organisation)
Sehr geehrte Damen und Herren,
untenstehend finden Sie die Einladung nebst Sitzungunterlagen für die nächste Gemeinderatsitzung am 16.12.2025.
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
am 19.10.2025 haben Sie mich zum Bürgermeister unserer Gemeinde gewählt. Für dieses Vertrauen bedanke ich mich ganz herzlich. Bedanken möchte ich mich auch bei allen Gratulanten für die herzlichen Glückwünsche, bei den Wahlhelferinnen und Wahlhelfern für die Durchführung der beiden Wahlgänge, bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Gemeinde Daisendorf für das große tagtägliche Engagement – insbesondere auch bezüglich meiner Amtseinsetzung am vergangenen Samstag – und ganz besonderes bedanken möchte ich mich bei meinem Stellvertreter Andreas Theiss, der in den letzten Wochen die Amtsgeschäfte mit Umsicht und Verantwortungsbewusstsein geführt hat.
Das erzielte Ergebnis ist für mich eine große Motivation, auf dem Weg in die Zukunft der Gemeinde Daisendorf auch diejenigen zu überzeugen, die mir am Wahltag nicht ihre Stimme gegeben haben. Ich möchte Bürgermeister für alle sein. Zusammen mit Ihnen und dem Gemeinderat werde ich unsere Gemeinde gerne weiterentwickeln und mit Herz, Verstand, Mut und Verantwortungsbewusstsein führen. Gehen wir die Herausforderungen der kommenden acht Jahre gemeinsam an!
Herzlichst
Ihr Manuel Strasser Bürgermeister
Der Gemeindeverwaltungsverband Meersburg macht von der im Grundsteuergesetz verankerten Möglichkeit Gebrauch, nur dann noch Grundsteuerbescheide zu erteilen, wenn sich Änderungen hinsichtlich des zu entrichtenden Steuerbetrages ergeben. Für all diejenigen Steuerschuldner, deren Bemessungsgrundlagen (Messbeträge) sich seit der letzten Bescheiderteilung nicht geändert haben, wird deshalb durch diese öffentliche Bekanntmachung gem. § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes vom 7. August 1973 (BGBL.I.S. 965) die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2026 in der zuletzt für das Kalenderjahr 2025 veranlagten Höhe festgesetzt. In diesen Fällen istdie Grundsteuer 2025, wie im letzten erteilten Grundsteuerbescheid angegeben zu entrichten. Die Steuer ist in den zuletzt festgesetzten Vierteljahresbeträgen, jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November 2026 fällig. Für
Steuerpflichtige, die von der Möglichkeit des § 28 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes Gebrauch gemacht haben (Jahreszahler), wird die Grundsteuer 2026 in einem Betrag am 01. Juli 2026 fällig. Die Umstellung auf Jahreszahlung ist nur auf Antrag möglich. Bei Vorliegen eines Abbuchungsauftrages werden die Raten jeweils bei Fälligkeit abgebucht. Künftig eintretende Änderungen in der Steuerhöhe werden dem einzelnen Steuerschuldner gemäß § 27 Abs. 2 Grundsteuergesetz jeweils durch einen Grundsteueränderungsbescheid mitgeteilt. Beachten Sie bitte auch, dass ein Eigentumswechsel während eines Jahres keine Auswirkungen auf Ihre Steuerpflicht hat. Derjenige, der am 01. Januar Eigentümer des steuerpflichtigen Objektes ist, bleibt auf jeden Fall bis zum 31. Dezember Steuerpflichtiger. Vereinbarungen im notariellen Vertrag sind lediglich privater Natur und binden die vertragsschließenden Parteien (Verkäufer und Käufer). Mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung der Steuerfestsetzung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, als wenn Ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre. Die Steuerfestsetzung kann innerhalb einer Frist von einem Monat, die mit dem Tage der Bekanntmachung zu laufen beginnt, durch Widerspruch beim Gemeindeverwaltungsverband Meersburg, Marktplatz 1, 88709 Meersburg angefochten werden.
Sollte sich die Anschrift oder bei Abbucher die Bankverbindung geändert haben bzw. ändern, so bitten wir, dies unter Angabe des Kassenzeichen baldmöglichst mitzuteilen.
Meersburg, den 08.12.2025
Robert Scherer
Verbandsvorsitzender
In der können Sie die Unterlagen zum Jahresabschluss und der Festellung des Jahresabschlusses 2020 der Gemeinde Daisendorf einsehen.
Die Inhalte werden von der Gemeinde Daisendorf gepflegt. Bei Fragen oder Anregungen bitte an das Bürgermeisteramt Daisendorf wenden.

Gemeindeverwaltung Daisendorf
Ortsstraße 22
88718 Daisendorf
Fon: 07532 5464
Fax: 07532 47157
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