Gemeinde Daisendorf

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Meldungen aus dem Rathaus

  • Sehr geerhte Damen und Herren,


    bitte beachten Sie, dass die für morgen geplante Gemeinderatssitzung leider nicht stattfinden kann.


    Die Sitzung wurde auf nächste Woche (Dienstag, den 26.03.2024) verschoben.


     


    Wir bitten um Beachtung und bedanken uns für Ihr Verständnis.

  • Liebe Bürgerinnen und Bürger,


    wir freuen uns, Ihnen bereits heute den Termin für die nächste Schulung anzukündigen können und freuen uns über Ihre Teilnahme.


    Lebenswichtig. Zielführend. Herzenssache

  • Ab Temperaturen von 5°C laufen auch bei uns die Amphibien los zum Neuweiher.


    Deshalb musste für die Verbindung Daisendorf - Dittenhausen sehr rasch an die Schließung der Schranken (19 Uhr bis 6 Uhr) gedacht werden. Dann warteten wir auf die Frühaufsteher.


    Achtung! Auch außerhalb der Schließzeiten werden abends und morgens bei Dunkelheit, vor allem bei Regenwetter, Tiere die Straße überqueren.


    Wussten Sie, dass es durchsichtige Frösche gibt? Im tropischen Regenwald Mittel- und Südamerikas können die Glasfrösche (spanisch "Rana de cristal") sich - quasi unsichtbar - so sehr gut verstecken.


    Vielen Dank für Ihre Unterstützung!


    E.Huberich

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    Ab sofort können bei Frau Fürst im Rathaus die Gutscheinhefte zum Landesfamilienpass für das Jahr 2024 unter Vorlage des Landesfamilienpasses sowie Personalausweis/Reisepass abgeholt werden. Es können Familien einen Landesfamilienpass beantragen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:


    • Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern, die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben,
    • Alleinerziehende, die mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben,
    • Familien mit einem kindergeldberechtigten schwer behinderten Kind (mind. 50 v. H. Erwerbsminderung), die mit diesem in häuslicher Gemeinschaft leben,
    • Familien, die Bürgergeld-, wohngeld- oder kindergeldzuschlagsberechtigt sind und mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben,
    • Familien, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.


    Sollten Sie noch keinen Landesfamilienpass besitzen, können Sie diesen unter unten genannten Voraussetzungen jederzeit bei uns beantragen. Bitte bringen Sie hierzu Ihren Personalausweis/Reisepass sowie ggf. einen Nachweis über den Erhalt von Sozialleistungen o. ä. mit.


    Seit dem Jahr 2019 ist die Verwendung des Passes noch mehr auf die Bedürfnisse der Kinder in den unterschiedlichsten Familienkonstellationen ausgerichtet. Es können, neben den Eltern, auch weitere vorher fest in den Pass eingetragene Begleitpersonen den Pass zusammen mit d Von den eingetragenen Begleitpersonen können bei Ausflügen aber höchstens jeweils zwei ausgewählt werden, die die Vergünstigung des Landesfamilienpasses in Anspruch nehmen können. In den Pass eingetragen werden können neben der berechtigten Person auch weitere vier Begleitpen Kindern nutzen.ersonen. Eine Nutzung des Passes ohne Kinder ist nicht möglich.


    Auf der Homepage des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration www.sozialministerium-bw/landesfamilienpass ist eine Liste aller staatlichen Schlösser, Gärten und Museen in Baden-Württemberg sowie eine Liste aller nicht staatlichen Einrichtungen, die einen kostenfreien bzw. ermäßtigten Eintritt gewähren, eingestellt.

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    Die Gemeindeverwaltung bleibt bis einschl. 07.01.2024 geschlossen.


     


    Zudem haben wir ab Janaur die Öffnungszeiten angepasst:


    Montag: Termine nach Vereinbarung


    Dienstag u. Mittwoch: 07:00 - 12:30 Uhr


    Donnerstag: 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr


    Freitag: 07:00 - 12:00 Uhr


     

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    Ab sofort können bei Frau Fürst im Rathaus die Gutscheinhefte zum Landesfamilienpass für das Jahr 2024 unter Vorlage des Landesfamilienpasses sowie Personalausweis/Reisepass abgeholt werden. Es können Familien einen Landesfamilienpass beantragen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:


    • Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern, die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben,
    • Alleinerziehende, die mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben,
    • Familien mit einem kindergeldberechtigten schwer behinderten Kind (mind. 50 v. H. Erwerbsminderung), die mit diesem in häuslicher Gemeinschaft leben,
    • Familien, die Bürgergeld-, wohngeld- oder kindergeldzuschlagsberechtigt sind und mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben,
    • Familien, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.


    Sollten Sie noch keinen Landesfamilienpass besitzen, können Sie diesen unter unten genannten Voraussetzungen jederzeit bei uns beantragen. Bitte bringen Sie hierzu Ihren Personalausweis/Reisepass sowie ggf. einen Nachweis über den Erhalt von Sozialleistungen o. ä. mit.


    Seit dem Jahr 2019 ist die Verwendung des Passes noch mehr auf die Bedürfnisse der Kinder in den unterschiedlichsten Familienkonstellationen ausgerichtet. Es können, neben den Eltern, auch weitere vorher fest in den Pass eingetragene Begleitpersonen den Pass zusammen mit d Von den eingetragenen Begleitpersonen können bei Ausflügen aber höchstens jeweils zwei ausgewählt werden, die die Vergünstigung des Landesfamilienpasses in Anspruch nehmen können. In den Pass eingetragen werden können neben der berechtigten Person auch weitere vier Begleitpen Kindern nutzen.ersonen. Eine Nutzung des Passes ohne Kinder ist nicht möglich.


    Auf der Homepage des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration www.sozialministerium-bw/landesfamilienpass ist eine Liste aller staatlichen Schlösser, Gärten und Museen in Baden-Württemberg sowie eine Liste aller nicht staatlichen Einrichtungen, die einen kostenfreien bzw. ermäßtigten Eintritt gewähren, eingestellt.

Weitere Informationen

Hinweis

Die Inhalte werden von der Gemeinde Daisendorf gepflegt. Bei Fragen oder Anregungen bitte an das Bürgermeisteramt Daisendorf wenden.

Kontakt

Gemeindeverwaltung Daisendorf
Ortsstraße 22
88718 Daisendorf  
Fon: 07532 5464
Fax: 07532 47157
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