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Am Dienstag, den 17. September werden in Daisendorf Gartenabfälle abgeholt. Das kompostierbare Material muss am Abfuhrtag bis spätestens 6 Uhr morgens am Straßenrand bereitgestellt werden. Damit die Mitarbeiter des Abfuhrunternehmens den Abfall abtransportieren und entsorgen können, sind folgende Regeln zu beachten:
Was wird gesammelt? Baum-, Hecken-, Strauchschnitt (keine Rodungen), Rasenschnitt, Laub, Stroh, Heu, Stauden, Abraum von Beeten, Blumen, Balkonpflanzen, Abdeckreisig usw.
Wie müssen die Gartenabfälle an der Straße bereitgestellt werden? Äste und sonstiger Baum- und Strauchschnitt bitte auf eine Länge von maximal 1,5 m kürzen und bündeln (nur verrottbare Schnüre verwenden). Gebündelte Gartenabfälle erleichtern den Abtransport und spart Zeit. Kleinmaterial in gut einsehbare und handliche Behälter füllen (z. B. Plastikwannen, Kunststoffbehälter, feste Kartons oder stabile Säcke). Bitte keine Gelben Säcke, dünnwandige Säcke oder BigBags und ähnlich große Behältnisse/Säcke benutzen. Die Gebinde und Behälter dürfen jeweils nicht schwerer als 20 kg sein. Abgefahren werden nur Gartenabfälle in haushaltsüblichen Mengen.
Was wird nicht mitgenommen? Gartenabfälle, denen Metall- oder Plastikteile anhaften und solche, die nicht gebündelt sind oder in Big Bags bereitgestellt sind. Baum- und Strauchschnitt mit einer Astlänge von über 1,5 m und Äste mit einer Stärke von über 10 cm im Durchmesser. Verschnürte Säcke und zweckentfremdete Gelbe Säcke können nicht entleert werden.
Alle Termine und Infos gibt es auch unter www.abfallwirtschaftsamt.de
Quelle: Text und Bild Landratsamt Bodenseekreis
Sehr geehrte Damen und Herrn,
der Primoverlag informiert, dass es in der Kalenderwoche 35 aufgrund von Urlaubs- und Krankheitsausfällen zu einer verspäteten Zustellung des Mitteilungsblattes kommen kann. Spätestens am Freitag sollten aber alle Mitteilungsblätter in Daisendorf verteilt sein.
Über folgenden Link können Sie das Mitteilungsblatt auch digital abrufen: https://www.daisendorf.de/de/gemeinde/mitteilungsblatt
Gemeinsam Kilometer sammeln für unser Klima
Auch in diesem Jahr wird die Gemeinde Daisendorf wieder kräftig in die Pedale treten. Mit der Teilnahme an der Aktion STADTRADELN wollen wir uns mit den Bürger*innen der Gemeinde Daisendorf für ein gutes Klima stark machen und dabei die Gelegenheit zu gemeinsamen Erlebnissen schaffen. Im Rahmen der Aktion sollen deshalb von 08. Juni bis einschließlich 28. Juni Radtouren für fahrradbegeisterte Bürgerinnen und Bürger organisiert werden.
Sie kennen schöne Strecken, die sich als Familienausflug, Radwanderung oder sportliche Herausforderung eignen, und möchten im genannten Zeitraum eine Tour planen und führen? Dann nehmen Sie bitte bis zum 15. Mai 2024 Kontakt zu unseren Koordinatorinnen der Gemeindeverwaltung auf. Unter der Telefon-Nr. 07532 5464 oder unter der E-Mail-Adresse info@daisendorf.de erreichen Sie Frau Mujanovic oder Frau Fürst von der Gemeindeverwaltung Daisendorf.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und viele erlebnisreiche Aktivitäten.
Ihre Gemeindeverwaltung
Am Freitag, den 10. Mai 2024, bleibt die Gemeindeverwaltung aufgrund des Brückentages geschlossen.
Wir bitten um Beachtung und danken für Ihr Verständnis.
Ihre Gemeindeverwaltung
Fotopoint in Daisendorf
bitte lächeln! - Fotografieren erwünscht!
seit Anfang April steht der neu errichtete Fotopoint an unserer Freizeitanlage.
Künftig heißt es: bitte lächeln! – Fotografieren erwünscht!
Hier haben wir insbesondere an die Gäste der Gemeinde Daisendorf gedacht, diese haben künftig die Möglichkeit ein ganz besonderes Urlaubsfoto als Andenken an unsere Gemeinde mit nach Hause zu nehmen und gleichzeitig die Chance bei dem Fotowettbewerb tolle Preise wie zum Beispiel einen einwöchigen Ferienaufenthalt oder verschiedene regionale Präsente zu gewinnen.
Klicken Sie auf den beigefüten Flyer um alle Informationen rund um den Fotopoinit zu erhalten.
Ab Temperaturen von 5°C laufen auch bei uns die Amphibien los zum Neuweiher.
Deshalb musste für die Verbindung Daisendorf - Dittenhausen sehr rasch an die Schließung der Schranken (19 Uhr bis 6 Uhr) gedacht werden. Dann warteten wir auf die Frühaufsteher.
Achtung! Auch außerhalb der Schließzeiten werden abends und morgens bei Dunkelheit, vor allem bei Regenwetter, Tiere die Straße überqueren.
Wussten Sie, dass es durchsichtige Frösche gibt? Im tropischen Regenwald Mittel- und Südamerikas können die Glasfrösche (spanisch "Rana de cristal") sich - quasi unsichtbar - so sehr gut verstecken.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
E.Huberich
Ab sofort können bei Frau Fürst im Rathaus die Gutscheinhefte zum Landesfamilienpass für das Jahr 2024 unter Vorlage des Landesfamilienpasses sowie Personalausweis/Reisepass abgeholt werden. Es können Familien einen Landesfamilienpass beantragen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:
• Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern, die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben,
• Alleinerziehende, die mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben,
• Familien mit einem kindergeldberechtigten schwer behinderten Kind (mind. 50 v. H. Erwerbsminderung), die mit diesem in häuslicher Gemeinschaft leben,
• Familien, die Bürgergeld-, wohngeld- oder kindergeldzuschlagsberechtigt sind und mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben,
• Familien, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.
Sollten Sie noch keinen Landesfamilienpass besitzen, können Sie diesen unter unten genannten Voraussetzungen jederzeit bei uns beantragen. Bitte bringen Sie hierzu Ihren Personalausweis/Reisepass sowie ggf. einen Nachweis über den Erhalt von Sozialleistungen o. ä. mit.
Seit dem Jahr 2019 ist die Verwendung des Passes noch mehr auf die Bedürfnisse der Kinder in den unterschiedlichsten Familienkonstellationen ausgerichtet. Es können, neben den Eltern, auch weitere vorher fest in den Pass eingetragene Begleitpersonen den Pass zusammen mit d Von den eingetragenen Begleitpersonen können bei Ausflügen aber höchstens jeweils zwei ausgewählt werden, die die Vergünstigung des Landesfamilienpasses in Anspruch nehmen können. In den Pass eingetragen werden können neben der berechtigten Person auch weitere vier Begleitpen Kindern nutzen.ersonen. Eine Nutzung des Passes ohne Kinder ist nicht möglich.
Auf der Homepage des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration www.sozialministerium-bw/landesfamilienpass ist eine Liste aller staatlichen Schlösser, Gärten und Museen in Baden-Württemberg sowie eine Liste aller nicht staatlichen Einrichtungen, die einen kostenfreien bzw. ermäßtigten Eintritt gewähren, eingestellt.
Die Inhalte werden von der Gemeinde Daisendorf gepflegt. Bei Fragen oder Anregungen bitte an das Bürgermeisteramt Daisendorf wenden.
Gemeindeverwaltung Daisendorf
Ortsstraße 22
88718 Daisendorf
Fon: 07532 5464
Fax: 07532 47157
E-Mail schreiben
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