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Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg (Informationen zur Wahl): Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg (Informationsfilme):
Link Beantragung Briefwahl:
Rückfragen: Bürgerbüro Rathaus Daisendorf unter info(@)daisendorf.de oder unter 07532/5464.
Wir informieren Sie: Landtagswahl am 08. März 2026
Wer darf wählen? Damit die Stimmen abgegeben werden dürfen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Wann wird gewählt?
Am 08.03.2026, von 08:00 bis 18:00 Uhr.
Wo wird gewählt?
Im Rathaus Daisendorf, Ortsstraße 22 in 88718 Daisendorf, Rathaus-Foyer
Was muss zur Wahl mitgebracht werden?
Wieviel Stimmen darf jeder Wahlberechtigte vergeben?
Neu: bei der Landtagswahl 2026 haben die Wählerinnen und Wähler nun – wie bei der Bundestagswahl – zwei Stimmen: eine für einen Direktkandidaten im Wahlkreis (Kreiswahlvorschlag), eine für die Landesliste einer Partei.
Hinweis: Jede/Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur persönlich und nur einmal ausüben. Eine Ausübung des Wahlrechts durch einen Vertreter anstelle des Wahlberechtigten ist unzulässig. Ein Wahlberechtigter, der des Lesens oder Schreibens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe seiner Stimme gehindert ist, kann sich hierzu der Hilfe einer anderen Person bedienen; die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe beschränkt.
Ungültigkeit von Stimmzetteln:
Ungültig sind Stimmen, wenn der Stimmzettel
Abstimmung via Briefwahl/ Wahlschein:
Die Briefwahl kann ab Montag, 26.01.2026 bis Freitag, 06.03.2026, 15.00 Uhr
Hinweis:Bitte beachten Sie die Postlaufzeiten von mindestens 4 Werktagen und beantragen Sie die Unterlagen per Briefwahl rechtzeitig und denken Sie an die rechtzeitige Rücksendung! Eine Beantragung zum Versand der Briefwahlunterlagen ist deshalb nur bis Donnerstag, 05.03.2026, 10.00 Uhr möglich.
Bei elektronisch übermittelten Wahlscheinanträgen muss, damit die Identität des Antragsstellers zweifelsfrei feststeht, das Geburtsdatum sowie die Nummer, unter welcher die/der Wahlberechtigte in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, angegeben werden.
Sie können auch einen Dritten mit der von Ihnen ausgefüllten Bevollmächtigung auf der Wahlbenachrichtigung mit der Abholung der Unterlagen beauftragen. Der/die Bevollmächtigte muss sich bei der Abholung mit einem amtlichen Ausweisdokument ausweisen können.
Ausschlussfristen:
Der letzte Zeitpunkt für die Antragstellung ist der zweite Tag vor der Wahl:
Freitag, 06.03.2026, 15.00 Uhr.
Zu diesem Zweck hat das Wahlamt am Freitag, 06.03.2026 wie folgt geöffnet:
7.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 15.00 Uhr. Eine Terminvereinbarung ist erforderlich.
Nur in Ausnahmefällen kann danach noch Briefwahl beim Wahlamt beantragt werden,
Wann und wo erfolgt die Auszählung der Stimmen?
Die Auszählung der Stimmen erfolgt direkt im Anschluss an die Wahl, ab 18:00 Uhr im Rathaus Daisendorf.
Die Auszählung ist öffentlich.
Rückfragen und Ansprechpersonen:
Gerne dürfen Sie sich bei Fragen an uns wenden:
Anita Mujanovic, Bürgerbüro, Tel.: 07532/5464
Vera Fürst, Bürgerbüro, Tel.: 07532/5464
oder unter info@daisendorf.de
Hier erhalten Sie am 28.09.2025 das Wahlergebnis!
Zur Bürgermeisterwahl am 28.09.2025 kann die Erteilung eines Wahlscheins schriftlich, elektronisch (z. B. im Internet oder per E-Mail) oder durch persönliche Vorsprache bei der Gemeindeverwaltung beantragt werden. Telefonische Anträge und Anträge per SMS sind nicht zulässig.
Wir bieten für Sie die Beantragung eines Wahlscheins per Internet auf unserer Homepage bis 25.09.2025/12.00 Uhr an. Beim Aufruf des Links
Wahlschein und Briefwahl beantragen
erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.
Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt - Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per Post oder Amtsbote zugestellt.
Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an info@daisendorf.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) angeben.
Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Wahlamt unter folgenden Kontaktmöglichkeiten:
Telefon: 07532 5464
E-Mail: info@daisendorf.de
Unter folgenden Link finden Sie die Wahlergebnisse der Gemeinde Daisendorf zur Bundestagswahl 2025: