Gemeinde Daisendorf

Seitenbereiche

Seiteninhalt

Landtagswahl am 08.03.2026

Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg (Informationen zur Wahl): Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg (Informationsfilme):  

Link Beantragung Briefwahl:

https://briefwahl.komm.one/intelliform/forms/komm.one/km-ewo/pool/wahlscheinantrag/bw-ost/wahlscheinantrag_neu/index?ags=08435010

 

Rückfragen: Bürgerbüro Rathaus Daisendorf unter info(@)daisendorf.de oder unter 07532/5464.

 

Wir informieren Sie: Landtagswahl am 08. März 2026

 

Wer darf wählen? Damit die Stimmen abgegeben werden dürfen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Deutsche oder Deutscher im Sinne des Grundgesetzes (Menschen mit anderer Staatsangehörigkeit, auch aus EU-Ländern, dürfen bei der Landtagswahl nicht mitwählen)
  • mindestens 16 Jahre alt am Wahltag
  • Wohnung mindestens drei Monaten mit Hauptwohnsitz in Baden-Württemberg (nicht wahlberechtigt sind in der Folge Deutsche, die in einem anderen Bundesland mit der einzigen oder der Hauptwohnung oder im Ausland leben)
  • im Wählerverzeichnis der Gemeinde geführt werden
  • nicht aufgrund eines Gerichtsurteils vom Wahlrecht ausgeschlossen sein

 

Wann wird gewählt?

Am 08.03.2026, von 08:00 bis 18:00 Uhr.

 

Wo wird gewählt?

Im Rathaus Daisendorf, Ortsstraße 22 in 88718 Daisendorf, Rathaus-Foyer

 

Was muss zur Wahl mitgebracht werden?

  • Wahlbenachrichtigung
  • Personalausweis oder Reisepass

 

Wieviel Stimmen darf jeder Wahlberechtigte vergeben?

Neu: bei der Landtagswahl 2026 haben die Wählerinnen und Wähler nun – wie bei der Bundestagswahl – zwei Stimmen: eine für einen Direktkandidaten im Wahlkreis (Kreiswahlvorschlag), eine für die Landesliste einer Partei.

Hinweis: Jede/Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur persönlich und nur einmal ausüben. Eine Ausübung des Wahlrechts durch einen Vertreter anstelle des Wahlberechtigten ist unzulässig. Ein Wahlberechtigter, der des Lesens oder Schreibens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe seiner Stimme gehindert ist, kann sich hierzu der Hilfe einer anderen Person bedienen; die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe beschränkt.

 

Ungültigkeit von Stimmzetteln:

Ungültig sind Stimmen, wenn der Stimmzettel

  • nicht amtlich hergestellt ist (Beispiele: fotokopiert, Muster aus Zeitung oder Wahlprospekt ausgeschnitten),
  • für eine andere Wahl oder einen anderen Wahlkreis gültig ist,
  • keine Kennzeichnung enthält,
  • den Willen des Wählers nicht zweifelsfrei erkennen lässt,
  • ganz durchgestrichen, durchgerissen oder durchgeschnitten ist,
  • eine Änderung, einen Vorbehalt oder einen beleidigenden oder auf die Person des Wählers hinweisenden Zusatz enthält.

 

Abstimmung via Briefwahl/ Wahlschein:

  • Wahlberechtigte, die in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind, können ihr Wahlrecht ohne Vorliegen eines besonderen Grundes durch Briefwahl ausüben. Dazu müssen sie bei der Gemeinde einen sogenannten Wahlschein beantragen.
  • Wichtig ist, dass der Wahlbrief rechtzeitig eingeht. Er muss spätestens am 08.03.2026, um 18:00 Uhr im Briefkasten der Gemeindeverwaltung Daisendorf (Rathaus Daisendorf, Ortsstraße 22) liegen.

Die Briefwahl kann ab Montag, 26.01.2026 bis Freitag, 06.03.2026, 15.00 Uhr

  • online über unsere Homepage (mit den Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung)
  • schriftlich per Mail info@daisendorf.de oder mittels ausgefüllter Wahlbenachrichtigung in den Briefkasten vom Rathaus Daisendorf, Ortsstraße 22 einwerfen
  • persönlich beim Bürgerservice bei Frau Mujanovic/Frau Fürst unter Vorlage der Wahlbenachrichtigung und einem Ausweisdokument.
  • QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung
  • Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.

 

Hinweis:Bitte beachten Sie die Postlaufzeiten von mindestens 4 Werktagen und beantragen Sie die Unterlagen per Briefwahl rechtzeitig und denken Sie an die rechtzeitige Rücksendung! Eine Beantragung zum Versand der Briefwahlunterlagen ist deshalb nur bis Donnerstag, 05.03.2026, 10.00 Uhr möglich.

Bei elektronisch übermittelten Wahlscheinanträgen muss, damit die Identität des Antragsstellers zweifelsfrei feststeht, das Geburtsdatum sowie die Nummer, unter welcher die/der Wahlberechtigte in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, angegeben werden.

Sie können auch einen Dritten mit der von Ihnen ausgefüllten Bevollmächtigung auf der Wahlbenachrichtigung mit der Abholung der Unterlagen beauftragen. Der/die Bevollmächtigte muss sich bei der Abholung mit einem amtlichen Ausweisdokument ausweisen können.

 

Ausschlussfristen:

Der letzte Zeitpunkt für die Antragstellung ist der zweite Tag vor der Wahl:

Freitag, 06.03.2026, 15.00 Uhr.

 

Zu diesem Zweck hat das Wahlamt am Freitag, 06.03.2026 wie folgt geöffnet:

7.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 15.00 Uhr. Eine Terminvereinbarung ist erforderlich.

Nur in Ausnahmefällen kann danach noch Briefwahl beim Wahlamt beantragt werden,

 

  • wenn der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist oder verloren wurde bis Samstag, 07.03.2026, 10.00 – 12.00 Uhr hierfür rufen Sie uns bitte unter 017661980369 an.
  • bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung bis Sonntag, 08.03.2026, 8.00 – 15.00 Uhr hierfür rufen Sie uns bitte unter 017661980369 an.

 

Wann und wo erfolgt die Auszählung der Stimmen?

Die Auszählung der Stimmen erfolgt direkt im Anschluss an die Wahl, ab 18:00 Uhr im Rathaus Daisendorf.

Die Auszählung ist öffentlich.

 

Rückfragen und Ansprechpersonen:

Gerne dürfen Sie sich bei Fragen an uns wenden:

Anita Mujanovic, Bürgerbüro, Tel.: 07532/5464

Vera Fürst, Bürgerbüro, Tel.: 07532/5464

oder unter info@daisendorf.de

Bürgermeisterwahl 2025 (m/w/d)

 

Hier erhalten Sie am 28.09.2025 das Wahlergebnis!

Zur Bürgermeisterwahl am 28.09.2025 kann die Erteilung eines Wahlscheins schriftlich, elektronisch (z. B. im Internet oder per E-Mail) oder durch persönliche Vorsprache bei der Gemeindeverwaltung beantragt werden. Telefonische Anträge und Anträge per SMS sind nicht zulässig.

Wir bieten für Sie die Beantragung eines Wahlscheins per Internet auf unserer Homepage bis 25.09.2025/12.00 Uhr an. Beim Aufruf des Links

Wahlschein und Briefwahl beantragen

erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.

Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt - Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per Post oder Amtsbote zugestellt.

Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an info@daisendorf.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) angeben.

Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Wahlamt unter folgenden Kontaktmöglichkeiten:
Telefon: 07532 5464
E-Mail:  info@daisendorf.de

Wahlergebnisse Bundestagswahl 2025

Unter folgenden Link finden Sie die Wahlergebnisse der Gemeinde Daisendorf zur Bundestagswahl 2025:

Wahlergebnis Bundestagswahl 23.02.2025

Weitere Informationen