Hauptmenü
- Gemeinde
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Bekanntmachung Gemeinderatssitzung am 19.05.2026
Bekanntmachung Gemeinderatssitzung am 23.09.2025
Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis
Gebührenverzeichnis für Leistungen nach der Friedhofsordnung der Gemeinde Daisendorf vom 30.07.2025
Öffentliche Bekanntmachung der Bürgermeisterwahl
Bekanntmachung Gemeinderatssitzung am 29.07.2025
Bodenrichtwertbericht für Daisendorf zum 01.01.2025
Stellenauschreibung Bürgermeisterwahl 2025 (m/w/d)
Bekanntmachung Gemeinderatssitzung am 08.07.2025
Bekanntmachung Gemeinderatssitzung am 01.07.2025
Bekanntmachung Gemeinderatssitzung am 10.06.2025
Bekanntmachung Gemeinderatssitzung am 03.06.2025
Bekanntmachung Gemeinderatssitzung am 13.05.2025
Bekanntmachung Gemeinderatssitzung am 29.04.2025
Bekanntmachung Volksbegehren „XXL-Landtag verhindern!“
Bekanntmachung Gemeinderatssitzung am 08.04.2025
Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Daisendorf für das Jahr 2025
Bekanntmachung Gemeinderatssitzung am 11.03.2025
Bekanntmachung Gemeinderatssitzung am 18.02.2025
Bekanntmachung Gemeinderatssitzung am 21.01.2025
1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer
Bekanntmachung Gemeinderatssitzung am 17.12.2024
Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Bebauungsplan „Alter Ortskern“
Satzung über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Alter Ortskern"
Bekanntmachung Gemeinderatssitzung am 12.11.2024
Kostenersatzverzeichnis für Leistungen der Feuerwehr
Bekanntmachung Gemeinderatssitzung am 15.10.2024
Feststellung der Eröffnungsbilanz der Gemeinde Daisendorf zum 01.01.2020
Das Rathaus der Gemeinde Daisendorf dient als Begegnungsstätte. Aus diesem Grund stellt die Gemeinde als Eigentümerin und Trägerin des Rathauses dieses Gebäude und dessen Einrichtung für Feiern, Veranstaltungen oder sonstige Benutzungen zur Verfügung. Auch eine vollausgestattete Küche nebst Geschirr kann mit angemietet werden.
Die Anträge finden Sie auf unserer Homepage oder können direkt im Rathaus abgeholt werden.
Für Rückfragen steht Ihnen gerne Frau Mujanovic/Frau Fürst (07532/5464 oder info@daisendorf.de) zur Verfügung.
P.S. Daisendorfer Bürger erhalten 50% Mietrabatt.
Ihre Gemeindeverwaltung
Am 05.05.2026 werden alle Straßen im Gemeindegebiet gereinigt. Mitunter wird die Kehrmaschine der beauftragten Firma Reuther durch geparkte Kraftfahrzeuge behindert. Aus Zeit- und Haftungsgründen ist ein Slalomfahren zwischen geparkten Fahrzeugen nicht möglich.
Um der Kehrmaschine das ungehinderte Arbeiten zu ermöglichen bitte wir alle Verkehrsteilnehmer an diesem Tag auf den hauseigenen Grundstücken zu parken und somit eine effektive Straßenreinigung zu gewährleisten.
Am Montag, den 11. Mai 2026 wird die Sinkkastenreinigung (Straßengullys)im Gemeindegebiet durchgeführt.Um eine lückenlose Reinigung zu ermöglichen, bitten wir Sie an dem Kehrtag – soweit wie möglich – keine Fahrzeuge an den Straßen-rändern und auf den Gullys zu parken.
Lage:
Ortsstraße 21, Ortszentrum, hinter dem Bauhof, 88718 Daisendorf
Öffnungszeiten:
Freitags von 15:00 bis 17:00 Uhr
Samstags von 09:00 bis 12:00 Uhr
Anlieferungen nur in haushaltsüblichen Mengen!
leider musste die Gemeinde in letzter Zeit feststellen, dass in den auf den Friedhöfen bereitgestellten Grünmüllbehaltern Gegenstände/Materialen entsorgt werden, die dort nicht hingehören.
Wir möchten Sie deshalb dringend darum bitten, anfallende Grünabfälle wie z.B. Blumen, Laub oder Grünschnitt ausschließlich in die vorgesehen Behältnisse zu entsorgen. Bitte achten Sie dabei auf die korrekte Mülltrennung! Kunstoffe wie Schleifen, Draht und Folien gehören nicht in den Grünmüllbehälter.
Insbesondere Metalle wie z.B. Drathgestelle von Kränzen sind über den Hausmüll zu entsorgen.
Ebenso haben mitgebrachte Rasen- und Gehölzschnitte nichts in den Grünbehältern vom Friedhof zu suchen. Diese sind selbst über den Recyclinghof/Abholung Grünschnitt zu entsorgren.
Wir bitten um Beachtung und danken für Ihre Mithilfe.
Ihre Gemeindeverwaltung
Ab dem Jahr 2026 laufen – ebenfalls gestaffelt – die Umtauschfristen für alte Kartenführerscheine ab. Für deren Umtauschfrist ist das Ausstellungsjahr des Führerscheins entscheidend. Das Ausstellungsjahr ist auf der Vorderseite des Führerscheins eingetragen. Zuerst läuft die Umtauschfrist für Personen ab, die zwischen 1999 und 2001 ihren Kartenführerschein erhielten.
Sie können den Antrag entweder online unter https://www.bodenseekreis.de/verkehr-wirtschaft/fuehrerschein/fuehrerschein-pflichtumtausch/ oder persönlich im Rathaus Daisendorf stellen. Hierzu bringen Sie bitte mit: akuteller Füherschein, Ausweis/Pass, Lichtbild in Papierformat (es gelten keine elektronischen Bilder wie beim Ausweis/Pass!), 5,10€ für einen Meldebestätigung.
Ausstellungsjahr des Kartenführerscheins Tag, bis zu dem der Führerschein ausgetauscht sein muss
1999 bis 2001 19. Januar 2026
2002 bis 2004 19. Januar 2027
2005 bis 2007 19. Januar 2028
2008 19. Januar 2029
2009 19. Januar 2030
2010 19. Januar 2031
2011 19. Januar 2032
2012 und bis 18. Januar 2013 19. Januar 2033
Die Inhalte werden von der Gemeinde Daisendorf gepflegt. Bei Fragen oder Anregungen bitte an das Bürgermeisteramt Daisendorf wenden.

Gemeindeverwaltung Daisendorf
Ortsstraße 22
88718 Daisendorf
Fon: 07532 5464
Fax: 07532 47157
E-Mail schreiben
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