Hauptmenü
- Gemeinde
- Bürgerservice
- Leben
- Wirtschaft
- Freizeit
Bekanntmachung Gemeinderatssitzung am 23.09.2025
Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis
Gebührenverzeichnis für Leistungen nach der Friedhofsordnung der Gemeinde Daisendorf vom 30.07.2025
Öffentliche Bekanntmachung der Bürgermeisterwahl
Bekanntmachung Gemeinderatssitzung am 29.07.2025
Bodenrichtwertbericht für Daisendorf zum 01.01.2025
Stellenauschreibung Bürgermeisterwahl 2025 (m/w/d)
Bekanntmachung Gemeinderatssitzung am 08.07.2025
Bekanntmachung Gemeinderatssitzung am 01.07.2025
Bekanntmachung Gemeinderatssitzung am 10.06.2025
Bekanntmachung Gemeinderatssitzung am 03.06.2025
Bekanntmachung Gemeinderatssitzung am 13.05.2025
Bekanntmachung Gemeinderatssitzung am 29.04.2025
Bekanntmachung Volksbegehren „XXL-Landtag verhindern!“
Bekanntmachung Gemeinderatssitzung am 08.04.2025
Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Daisendorf für das Jahr 2025
Bekanntmachung Gemeinderatssitzung am 11.03.2025
Bekanntmachung Gemeinderatssitzung am 18.02.2025
Bekanntmachung Gemeinderatssitzung am 21.01.2025
1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer
Bekanntmachung Gemeinderatssitzung am 17.12.2024
Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Bebauungsplan „Alter Ortskern“
Satzung über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Alter Ortskern"
Bekanntmachung Gemeinderatssitzung am 12.11.2024
Kostenersatzverzeichnis für Leistungen der Feuerwehr
Bekanntmachung Gemeinderatssitzung am 15.10.2024
Feststellung der Eröffnungsbilanz der Gemeinde Daisendorf zum 01.01.2020
Der Landtag von Baden-Württemberg hat eine Neufassung
des Landesgaststättengesetzes (LGastG) beschlossen, das am
01.01.2026 in Kraft getreten ist.
Mit dem neuen LGastG entfallen die bisherigen Genehmigungs-
pflichten. Folglich wird für die Bewirtung keine Gaststättener-
laubnis oder Gestattung mehr benötigt.
Das bisherige Genehmigungsverfahren für Gestattungen wird
künftig durch ein Anzeigeverfahren ersetzt.
Die Ausübung eines vorübergehenden Gaststättengewer-
bes aus besonderem Anlass (z.B. Fasnetsveranstaltung, Kon-
zert, Theater, Sommerfest etc.) ist grundsätzlich spätestens zwei
Wochen vor Beginn bei der Gemeinde anzuzeigen.
Bitte nutzen Sie für die Anzeige das Formular, das wir auf unse-
rer Homepage bereitgestellt haben oder schreiben Sie uns eine E-Mail
(info@daisendorf.de) mit den Angaben (Datum, Uhrzeit von-bis, Ort,
Veranstaltungsgrund, Veranstalter, Kontakt Veranstalter). Für Vereine
gilt die Anzeigepflicht nur, wenn sie alkoholische Getränke anbieten
(§ 1 Abs. 3 LGastG). Die Gemeinde ist nach § 4 Abs. 2 LGastG dazu
verpflichtet, die Anzeige des vorübergehenden Gastgewerbes unverzüglich
an die Gaststättenbehörde, die untere Baurechtsbehörde, den Po-
lizeivollzugsdienst und die zuständige Finanzbehörde zu über-
mitteln. Die Gaststättenbehörde kann gegenüber den gastgewerbe-
treibenden Personen jederzeit Anordnungen zum Schutz der
Gäste gegen Gefahren für Leben oder Gesundheit sowie zum
Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des
Bundes-Immissionsschutzgesetzes und gegen sonstige erheb-
liche Nachteile, Gefahren oder Belästigungen für die Bewohne-
rinnen und Bewohner des Betriebsgrundstücks oder der Nach-
bargrundstücke sowie der Allgemeinheit erlassen.
Ihre Gemeindeverwaltung
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Fürst unter:
07532/5464 oder fuerst@daisendorf.de
Voraussichtliche Sitzungstermine des Gemeinderates Daisendorf, Beginn: 19.00 Uhr
Di 27.01.2026
Di 24.02.2026
Di 17.03.2026
Di 14.04.2026
Di 19.05.2026
Di 23.06.2026
Di 21.07.2026
Sommerpause
Di 22.09.2026
Di 20.10.2026
Di 17.11.2026
Di 15.12.2026
Hinweis: Änderungen oder Ergänzungen sind möglich.
1. Das Wählerverzeichnis für die Landtagswahl der Gemeinde Daisendorf wird in der Zeit vom 16. Februar bis 20. Februar 2026 während der Öffnungszeiten von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr im Rathaus der Gemeinde Daisendorf, Ortsstraße 22,88718 Daisendorf für Wahlbe-rechtigte zur Einsicht bereitgehalten. Wahlberechtigte können die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu ihrer Person im Wählerver-zeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetra-genen Personen können Wahlberechtigte nur überprüfen, wenn Tatsachen glaubhaft gemacht werden, aus denen sich eine Unrichtig-keit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht zur Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister eine Auskunftssperre nach dem Bundesmeldegesetz eingetragen ist.
Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt; die Einsicht ist durch ein Datensichtgerät möglich.
Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.
2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann während der Einsichtsfrist vom 20. bis 16.Tag vor der Wahl, spätestens am Freitag, dem 20. Februar 2026 (16. Tag vor der Wahl) bis 12.00 Uhr bei der Gemeindebehörde im Rathaus der Gemeinde Daisendorf, Ortsstraße 22, 88718 Daisendorf Einspruch einlegen. Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Nieder-schrift eingelegt werden.
3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens am 15. Februar 2026 (21. Tag vor der Wahl) eine Wahlbenachrichtigung samt Vordruck für einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhal-ten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann. Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung.
4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis Nr. 67 Bodensee durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum (Wahlbezirk) dieses Wahlkreises oder durch Briefwahl teilnehmen. Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimm-zettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltag bis 18 Uhr eingeht. Er kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.
5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag
5.1 eine in das Wählerverzeichnis eingetragene wahlberechtigte Person.
5.2 eine nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene wahlberechtigte Person, wenn
a) sie nachweist, dass sie ohne ihr Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach § 11 Abs. 2 Satz 2 der Landeswahlordnung (bis zum 15. Februar 2026 (21. Tag vor der Wahl)) oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerver-zeichnis nach § 21 Abs. 4 Sätze 1 und 3 des Landtagswahlgesetzes versäumt hat,
b) ihr Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist nach § 11 Abs. 2 der Landeswahlordnung oder der Einspruchsfrist nach § 21 Abs. 4 Sätze 1 und 3 des Landtagswahlgesetzes entstanden ist,
c) ihr Wahlrecht im Einspruchs- oder Beschwerdeverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses dem Bürgermeister bekannt geworden ist.
Der Wahlschein kann bis zum 06. März 2026, 15.00 Uhr im Rathaus der Gemeinde Daisendorf, Ortsstraße 22, 88718 Daisendorf schrift-lich, elektronisch (E-Mail) oder mündlich (nicht aber telefonisch) beantragt werden.
Wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung oder aufgrund der Anordnung einer Absonderung nach dem Infektionsschutzge-setz der Wahlraum nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann, kann der Antrag noch bis zum Wahl-tag, 15.00 Uhr, gestellt werden.
Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.
Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter 5.2 Buchstabe a bis c angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltage, 15.00 Uhr, stellen.
6. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein Wahlberechtigter mit Behinderung kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.
7. Mit dem Wahlschein erhält die wahlberechtigte Person
7.1. einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises,
7.2. einen amtlichen weißen Stimmzettelumschlag für die Briefwahl und
7.3. einen amtlichen roten Wahlbriefumschlag, auf dem die vollständige Anschrift, wohin der Wahlbrief zu übersenden ist, sowie die Bezeichnung der Dienststelle der Gemeinde, die den Wahlschein ausgestellt hat (Ausgabestelle), und die Wahlschein-nummer oder der Wahlbezirk angegeben sind.
8. Wahlschein und Briefwahlunterlagen können auch durch den Wahlberechtigten persönlich abgeholt werden. An eine andere Person können diese Unterlagen nur ausgehändigt werden, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird.
9. Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe seiner Stimme gehindert ist, kann sich zur Stimmabgabe der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr vollendet haben. Die Hilfeleis-tung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung be-schränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl einer anderen Person erlangt hat.
Daisendorf, den 02.02.2026
gez.
Bürgermeister Manuel Strasser
Einladung zur öffentlichen Gemeinderatssitzung am 27.01.2026
Sehr geehrte Damen und Herren,
am Dienstag, 27. Januar 2026 führt der Gemeinderat ab 19.00 Uhr im Bürgersaal des Rat-hauses eine öffentliche Gemeinderatssitzung durch.
Tagesordnung:
TOP Öffentlicher Teil
1. Allgemeine Informationen und Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher
Sitzung
2. Bürgerfragestunde
3. Bauvorhaben Brunnenstube
Flurstück-Nr. 47/1 und Flurstück-Nr. 47/2
- Kenntnisnahme und Beratung - GR-2026-1
4. Nutzungsänderung Ortsstraße 25 Flurstück-Nr. 40/2
- Beratung und Beschlussfassung - GR-2026-2
5. Annahme verschiedener Spenden
- Beratung und Beschlussfassung – GR-2026-3
6. Anerkennung der Niederschrift der
Gemeinderatssitzung vom 16.12.2025
7. Bürgerfragen zur Tagesordnung
8. Anfragen und Anregungen aus dem
Gemeinderat
Im Anschluss findet der NICHTÖFFENTLICHE TEIL der Sitzung statt.
Die Bürgerschaft ist zur öffentlichen Sitzung herzlich eingeladen.
Mit freundlichen Grüßen
Manuel Strasser
Bürgermeister
Versand der Wahlbenachrichtigungen für die
Landtagswahl am 08.03.2026
In den nächsten Tagen werden die Wahlbenachrichtigungen für die Landtagswahl am 08.03.2026 verschickt. Wenn Sie bis zum 15.02.2026 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, aber vermuten wahlberechtigt zu sein, wenden Sie sich bitte an das Bürgerbüro im Rathaus Daisendorf (Tel. 07532/5464 oder info@daisendorf.de)
Mit der Wahlbenachrichtigung können Sie am Wahltag in dem Wahlraum im Rathaus Daisendorf wählen. Folgende Wahlbezirke wurden für Daisendorf gebildet:
Wahlbezirk I: Rathaus Daisendorf, Foyer, Ortsstraße 22, 88718 Daisendorf barrierefrei
Wenn Sie durch Briefwahl wählen möchten, müssen Sie einen Wahlschein beantragen. Dies ist bis spätestens Freitag vor der Wahl (06.03.), 15:00 Uhr möglich.
Hinweis: das Rathaus Daisendorf hat montags geschlossen!
Ein Wahlscheinantrag ist der Wahlberechtigung beigefügt und kann im Bürgerbüro im Rathaus Daisendorf, abgegeben werden.
Des Weiteren haben Sie in Kürze die Möglichkeit online auf unserer Homepage (www.daisendorf.de) den Wahlschein zu beantragen.
Zusammen mit dem Wahlscheinantrag erhalten Sie auch die Briefwahlunterlagen für die Landtagswahl direkt zugeschickt.
Die Briefwahlunterlagen müssen bis spätestens Sonntag, 08.03.2026, 18:00 Uhr bei der Gemeinde Daisendorf, Ortstraße 22, 88718 Daisendorf eingegangen sein.
Hinweis: bei dieser Wahl können Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben wählen.
Gerne dürfen Sie sich bei Fragen uns wenden:
Anita Mujanovic, Bürgerbüro, Tel. 07532/5464
Vera Fürst, Bürgerbüro, Tel.: Tel. 07532/5464
Manuel Strasser, Bürgermeister, Tel.07532/5464
oder unter info@daisendorf.de
Sollten Sie während der Schließtage über Fasnacht wichtige Wahlgeschäfte erledigen müssen (Einsicht Wählerverzeichnis)
Rufen Sie bitte folgende Nummer an: 0176/61980369
Aufgrund technischer Schwierigkeiten finden Sie das Protokoll vom 12.11.2025 noch nciht im Ratsinformationsystem sonder ersatzweise hier unter: "Aktuelles".
Die Inhalte werden von der Gemeinde Daisendorf gepflegt. Bei Fragen oder Anregungen bitte an das Bürgermeisteramt Daisendorf wenden.

Gemeindeverwaltung Daisendorf
Ortsstraße 22
88718 Daisendorf
Fon: 07532 5464
Fax: 07532 47157
E-Mail schreiben
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