Hauptmenü
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Bekanntmachung Gemeinderatssitzung am 23.09.2025
Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis
Gebührenverzeichnis für Leistungen nach der Friedhofsordnung der Gemeinde Daisendorf vom 30.07.2025
Öffentliche Bekanntmachung der Bürgermeisterwahl
Bekanntmachung Gemeinderatssitzung am 29.07.2025
Bodenrichtwertbericht für Daisendorf zum 01.01.2025
Stellenauschreibung Bürgermeisterwahl 2025 (m/w/d)
Bekanntmachung Gemeinderatssitzung am 08.07.2025
Bekanntmachung Gemeinderatssitzung am 01.07.2025
Bekanntmachung Gemeinderatssitzung am 10.06.2025
Bekanntmachung Gemeinderatssitzung am 03.06.2025
Bekanntmachung Gemeinderatssitzung am 13.05.2025
Bekanntmachung Gemeinderatssitzung am 29.04.2025
Bekanntmachung Volksbegehren „XXL-Landtag verhindern!“
Bekanntmachung Gemeinderatssitzung am 08.04.2025
Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Daisendorf für das Jahr 2025
Bekanntmachung Gemeinderatssitzung am 11.03.2025
Bekanntmachung Gemeinderatssitzung am 18.02.2025
Bekanntmachung Gemeinderatssitzung am 21.01.2025
1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer
Bekanntmachung Gemeinderatssitzung am 17.12.2024
Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Bebauungsplan „Alter Ortskern“
Satzung über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Alter Ortskern"
Bekanntmachung Gemeinderatssitzung am 12.11.2024
Kostenersatzverzeichnis für Leistungen der Feuerwehr
Bekanntmachung Gemeinderatssitzung am 15.10.2024
Feststellung der Eröffnungsbilanz der Gemeinde Daisendorf zum 01.01.2020
Aufgrund technischer Schwierigkeiten finden Sie das Protokoll vom 12.11.2025 noch nciht im Ratsinformationsystem sonder ersatzweise hier unter: "Aktuelles".
Frösche, Kröten und Molche werden im Frühjahr wie immer zum Neuweiher wandern. Zu ihrem Schutz wird wieder die Straße Daisendorf - Dittenhausen von Freiwilligen von Ende Februar bis Mitte April im Gemeindeauftrag über Nacht mit Schranken geschlossen. Wir, d.h. die Tierchen, brauchen Sie, um 7 - 8 x an ihrem gewählten Wochentag morgens um 6 Uhr die beiden Schranken zu öffnen oder diese abends um 19 Uhr zu schließen. Wir freuen uns, wenn Sie uns über das Rathaus Daisendorf Bescheid geben (Tel. 5464)! Wussten Sie, dass die Schranken seit 1986 bestehen? Die schon 2003 vorgeschlagene Tunnellösung scheitert immer an den Kosten ...
Vielen Dank für jede Unterstützung!
E.Huberich und E.Kundisch (Organisation)
Sehr geehrte Damen und Herren,
untenstehend finden Sie die Einladung nebst Sitzungunterlagen für die nächste Gemeinderatsitzung am 16.12.2025.
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
am 19.10.2025 haben Sie mich zum Bürgermeister unserer Gemeinde gewählt. Für dieses Vertrauen bedanke ich mich ganz herzlich. Bedanken möchte ich mich auch bei allen Gratulanten für die herzlichen Glückwünsche, bei den Wahlhelferinnen und Wahlhelfern für die Durchführung der beiden Wahlgänge, bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Gemeinde Daisendorf für das große tagtägliche Engagement – insbesondere auch bezüglich meiner Amtseinsetzung am vergangenen Samstag – und ganz besonderes bedanken möchte ich mich bei meinem Stellvertreter Andreas Theiss, der in den letzten Wochen die Amtsgeschäfte mit Umsicht und Verantwortungsbewusstsein geführt hat.
Das erzielte Ergebnis ist für mich eine große Motivation, auf dem Weg in die Zukunft der Gemeinde Daisendorf auch diejenigen zu überzeugen, die mir am Wahltag nicht ihre Stimme gegeben haben. Ich möchte Bürgermeister für alle sein. Zusammen mit Ihnen und dem Gemeinderat werde ich unsere Gemeinde gerne weiterentwickeln und mit Herz, Verstand, Mut und Verantwortungsbewusstsein führen. Gehen wir die Herausforderungen der kommenden acht Jahre gemeinsam an!
Herzlichst
Ihr Manuel Strasser Bürgermeister
Der Gemeindeverwaltungsverband Meersburg macht von der im Grundsteuergesetz verankerten Möglichkeit Gebrauch, nur dann noch Grundsteuerbescheide zu erteilen, wenn sich Änderungen hinsichtlich des zu entrichtenden Steuerbetrages ergeben. Für all diejenigen Steuerschuldner, deren Bemessungsgrundlagen (Messbeträge) sich seit der letzten Bescheiderteilung nicht geändert haben, wird deshalb durch diese öffentliche Bekanntmachung gem. § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes vom 7. August 1973 (BGBL.I.S. 965) die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2026 in der zuletzt für das Kalenderjahr 2025 veranlagten Höhe festgesetzt. In diesen Fällen istdie Grundsteuer 2025, wie im letzten erteilten Grundsteuerbescheid angegeben zu entrichten. Die Steuer ist in den zuletzt festgesetzten Vierteljahresbeträgen, jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November 2026 fällig. Für
Steuerpflichtige, die von der Möglichkeit des § 28 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes Gebrauch gemacht haben (Jahreszahler), wird die Grundsteuer 2026 in einem Betrag am 01. Juli 2026 fällig. Die Umstellung auf Jahreszahlung ist nur auf Antrag möglich. Bei Vorliegen eines Abbuchungsauftrages werden die Raten jeweils bei Fälligkeit abgebucht. Künftig eintretende Änderungen in der Steuerhöhe werden dem einzelnen Steuerschuldner gemäß § 27 Abs. 2 Grundsteuergesetz jeweils durch einen Grundsteueränderungsbescheid mitgeteilt. Beachten Sie bitte auch, dass ein Eigentumswechsel während eines Jahres keine Auswirkungen auf Ihre Steuerpflicht hat. Derjenige, der am 01. Januar Eigentümer des steuerpflichtigen Objektes ist, bleibt auf jeden Fall bis zum 31. Dezember Steuerpflichtiger. Vereinbarungen im notariellen Vertrag sind lediglich privater Natur und binden die vertragsschließenden Parteien (Verkäufer und Käufer). Mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung der Steuerfestsetzung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, als wenn Ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre. Die Steuerfestsetzung kann innerhalb einer Frist von einem Monat, die mit dem Tage der Bekanntmachung zu laufen beginnt, durch Widerspruch beim Gemeindeverwaltungsverband Meersburg, Marktplatz 1, 88709 Meersburg angefochten werden.
Sollte sich die Anschrift oder bei Abbucher die Bankverbindung geändert haben bzw. ändern, so bitten wir, dies unter Angabe des Kassenzeichen baldmöglichst mitzuteilen.
Meersburg, den 08.12.2025
Robert Scherer
Verbandsvorsitzender
In der können Sie die Unterlagen zum Jahresabschluss und der Festellung des Jahresabschlusses 2020 der Gemeinde Daisendorf einsehen.
Verlegung Wochenmarkt aufgrund Feiertage
KW 52 auf 22.12.2025
und
KW 1 auf 29.12.2025
in der beigefügten Datei finden Sie den Müllkalender für 2026 zum ausdrucken.
Bitte beachten Sie, dass das Landratsamt ab dem Jahr 2026 keine Müllkalender mehr in Papierform ausgibt.
P R E S S E M I T T E I L U N G
Verschiebung der Abfallabfuhr während der Feiertage
Aufgrund der bevorstehenden Feiertage kommt es in Daisendorf bei der Abfallabfuhr zu Verschiebungen. Diese finden wie folgt statt.
Restmüll 2-wöch. Samstag, 20. Dezember 2025
Bioabfall Montag, 29. Dezember 2025
Papier Dienstag, 30. Dezember 2025
Gelber Sack Samstag, 03. Januar 2026
Restmüll 2- u. 4-wöch. Montag, 05. Januar 2026
Die Verschiebungen sind in den Abfuhrplänen 2025/26 bereits veröffentlicht. Wird ein Abfallgefäß zu spät oder zu einem falschen Zeitpunkt zur Abfuhr bereitgestellt, so kann dieses Gefäß nachträglich nicht mehr entleert werden.
Öffnungszeiten Abfallentsorgungszentren
Die Entsorgungszentren Überlingen Füllenwaid, Friedrichshafen Weiherberg sowie Tettnang Sputenwinkel sind an Heiligabend und Silvester geschlossen. Zwischen den Feiertagen gelten die üblichen Öffnungszeiten.
Das Abfallwirtschaftsamt wünscht allen Bürgerinnen und Bürgern ein frohes und abfallarmes Weihnachtsfest und ein gutes neues Jahr.
Einfache Übermittlung der Zählerstände via Onlinemeldung unter:
https://buerger-finanzen-infoma.komm.one/Geimeinde-Daisendorf
Die Ablesung findet zwischen dem 09.12.2025 und dem 05.01.2026 / 07.1.2026 statt. Danach wird das Portal geschlossen und die Vorbereitung für die Ablesung beginnt. Zu spät abgegebene Zählerstände können bis nach dem Druck der Abrechnungsbescheide mehr berücksichtigt werden. Nur auf Antrag werden wir Zählerstände korrigieren.
Für Rückfragen steht Ihnen gerne Frau Rück (Stadt Meersburg) unter 07532/440-142) Zur Verfügung.
Die Inhalte werden von der Gemeinde Daisendorf gepflegt. Bei Fragen oder Anregungen bitte an das Bürgermeisteramt Daisendorf wenden.

Gemeindeverwaltung Daisendorf
Ortsstraße 22
88718 Daisendorf
Fon: 07532 5464
Fax: 07532 47157
E-Mail schreiben
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