Hauptmenü
- Gemeinde
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Bekanntmachung Gemeinderatssitzung am 23.09.2025
Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis
Gebührenverzeichnis für Leistungen nach der Friedhofsordnung der Gemeinde Daisendorf vom 30.07.2025
Öffentliche Bekanntmachung der Bürgermeisterwahl
Bekanntmachung Gemeinderatssitzung am 29.07.2025
Bodenrichtwertbericht für Daisendorf zum 01.01.2025
Stellenauschreibung Bürgermeisterwahl 2025 (m/w/d)
Bekanntmachung Gemeinderatssitzung am 08.07.2025
Bekanntmachung Gemeinderatssitzung am 01.07.2025
Bekanntmachung Gemeinderatssitzung am 10.06.2025
Bekanntmachung Gemeinderatssitzung am 03.06.2025
Bekanntmachung Gemeinderatssitzung am 13.05.2025
Bekanntmachung Gemeinderatssitzung am 29.04.2025
Bekanntmachung Volksbegehren „XXL-Landtag verhindern!“
Bekanntmachung Gemeinderatssitzung am 08.04.2025
Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Daisendorf für das Jahr 2025
Bekanntmachung Gemeinderatssitzung am 11.03.2025
Bekanntmachung Gemeinderatssitzung am 18.02.2025
Bekanntmachung Gemeinderatssitzung am 21.01.2025
1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer
Bekanntmachung Gemeinderatssitzung am 17.12.2024
Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Bebauungsplan „Alter Ortskern“
Satzung über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Alter Ortskern"
Bekanntmachung Gemeinderatssitzung am 12.11.2024
Kostenersatzverzeichnis für Leistungen der Feuerwehr
Bekanntmachung Gemeinderatssitzung am 15.10.2024
Feststellung der Eröffnungsbilanz der Gemeinde Daisendorf zum 01.01.2020
In Deutschlands größter Haushaltebefragung werden im Jahr 2026 im Südwesten 62.000 Haushalte zu ihren Lebensumständen befragt.
Im Rahmen des Mikrozensus werden seit dem 5. Januar 2026 wieder etwa 62.000 Haushalte durch das Statistische Landesamt Baden-Württemberg befragt. Seit seiner Einführung im Jahr 1957 erfasst der Mikrozensus wesentliche Daten wie Bildungsabschlüsse, Erwerbstätigkeit und den Familienstand. Die erteilten Auskünfte der Haushalte sind die Grundlage für vielfältige Auswertungen, Analysen und Meldungen zu den Lebensumständen der Menschen im Land. So wurde beispielsweise in der Pressemitteilung „Alleinlebende und Alleinerziehende besonders häufig von Armut gefährdet“ die Armutsgefährdung von Bevölkerungsgruppen thematisiert.
Neben jährlich wiederkehrenden Themen erfolgt auch die Abfrage wechselnder Inhalte. 2026 wird die Erhebung beispielsweise um Fragen zur Wohnsituation der Menschen ergänzt. Der Mikrozensus liefert somit auch Ergebnisse zu Fragen der Wohnkosten und der Barrierefreiheit der Wohnsitze in Baden-Württemberg. Die Ergebnisse der Erhebung bilden die Grundlage für politische, wirtschaftliche und soziale Entscheidungen des Bundes und der Länder. Sie sind somit für die Gestaltung zukünftiger gesellschaftlicher Entwicklungen von großer Wichtigkeit. Ein weiterer Aspekt, der in diesem Zusammenhang von entscheidender Bedeutung ist, ist die für viele Themen europaweite Vergleichbarkeit dieser Daten. Die Ergebnisse des Mikrozensus sind nicht nur für Politik und Verwaltung von Relevanz, sondern auch für die Öffentlichkeit und die Wissenschaft.
Um ein umfassendes Bild der Lebensrealitäten junger und älterer Menschen zu erhalten, ist die Teilnahme an der Befragung für alle Altersgruppen verpflichtend. Die Vertraulichkeit und der Schutz personenbezogener Daten sind fundamentale Prinzipien, die bei der Verarbeitung von Einzelangaben zwingend zu gewährleisten sind. Nach Eingang und Prüfung der Daten im Statistischen Landesamt erfolgt eine Anonymisierung. Dies bedeutet, dass es nicht mehr möglich ist, Rückschlüsse auf einzelne Personen zu ziehen.
Die Auswahl der Bezirke sowie der dort wohnenden Haushalte, aus denen die Stichprobe gebildet wird, erfolgt mithilfe eines mathematischen Zufallsverfahrens. In der Regel werden die ausgewählten Bezirke über einen Zeitraum von maximal vier aufeinanderfolgenden Jahren befragt. Die Haushalte, die zum jeweiligen Zeitpunkt in den Bezirken wohnen, erhalten ein Anschreiben vom Statistischen Landesamt Baden-Württemberg mit der Aufforderung zur Teilnahme an der Befragung. Das Anschreiben enthält die Zugangsdaten für die Meldung über das Internet. Die Zugangsdaten sind erforderlich, um sich auf der Website einzuloggen und die Meldung dort abzugeben. Es besteht alternativ zur Online-Meldung die Möglichkeit, die Auskunftspflicht durch ein Telefoninterview mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Statistischen Landesamtes oder das Ausfüllen eines Papierbogens zu erfüllen. Es genügt, wenn eine volljährige Person die Angaben für alle Haushaltsmitglieder abgibt.
Weitere Informationen
Neben dem Mikrozensus bieten auch die Laufenden Wirtschaftsrechnungen (LWR) umfassende Daten zu den Themen Shopping und Konsum der privaten Haushalte. Die LWR sind eine freiwillige Haushaltebefragung, bei der teilnehmende Haushalte einen Monat lang ihre Einnahmen und Ausgaben dokumentieren. Um die Repräsentativität für die Gesamtbevölkerung zu gewährleisten, werden insbesondere noch Haushalte gesucht, in denen der oder die Hauptverdienende selbstständig oder freiberuflich tätig ist sowie Mehrgenerationenhaushalte und Familien, in denen alle Kinder mindestens 18 Jahre alt sind. Die Teilnahme ist digital per App oder klassisch auf Papier möglich. Als Dankeschön für die vollständige Teilnahme gibt es eine Geldprämie von 90 Euro. Weitere Informationen sowie das Teilnahmeformular sind online unter www.lwr.de verfügbar.
Themenseite Mikrozensus-Sonderseite“
Veröffentlichung: „Armutsgefährdung in Baden-Württemberg im Jahr 2024“
Monatsheftbeitrag: „Fortschreitende Digitalisierung des Alltags“ 9/2025
Kontakt
Pressestelle
Tel.: +49 711 641-2451
E-Mail: pressestelle@stala.bwl.de
Bescheid über Wasser-/Abwassergebühren
Die Bescheide über Wasser- und Abwassergebühren, datiert auf den 25.02.2026, werden außer Kraft gesetzt. Dieser Bescheid ist gegenstandslos und kann vernichtet werden.
Sie erhalten in Kürze einen Korrekturbescheid, in welchem der Fälligkeitstermin gemäß § 34 der Abwassersatzung der Gemeinde Daisendorf angepasst wurde.
Die Höhe der Wasser- und Abwassergebühren bleibt unberührt. Mit der Bitte um Beachtung.
Die „Kröten“-Schranken beim Ortsausgang Daisendorfs und beim Hof Dittenhausen werden wegen der Amphibien-Wanderung zum Neuweiher vom 21.02.2026 ab
19°° Uhr bis 6°° Uhr zum Schutz der Amphibien geschlossen.
Die Bedienung der Schranken erfolgt durch ehrenamtliche Mitarbeiter/-innen aus Daisendorf, Meersburg und Riedetsweiler.
Ein gelbes Blinklicht am Kröten-Warnschild gegenüber der Daisendorfer Kapelle zeigt an, dass die “Kröten-Schranken“ geschlossen sind. Warnschilder vor der nächtlichen Straßensperrung gibt es auch noch in Stetten, Abzweigung Richtung Daisendorf und in Riedetsweiler, Abzweigung Richtung Daisendorf.
Beim Blinken des gelben Lichts gegenüber der Kapelle sollten Sie bei Fahrten gleich über Meersburg fahren, wenn Sie in Richtung Markdorf oder Friedrichshafen unterwegs sind.
Bei Fahrten nach Daisendorf aus Richtung Markdorf, Bermatingen, Ahausen, Grasbeuren oder Friedrichshafen sollten Sie immer direkt über Meersburg fahren.
Bitte beachten Sie, dass auch vor dem Schließen bzw. Öffnen der Schranken Tiere die Straße überqueren, weshalb um langsames Fahren (30 km/h) gebeten wird, wodurch sich die Überlebens-Chancen der Tiere – insbesondere der Amphibien – enorm erhöhen, weil die Druckwellen unter den Autos wesentlich geringer sind und es dadurch nicht zum Platzen der Lungen sowie der Eingeweide der Amphibien kommt, ganz abgesehen vom Überfahren-Werden.
Weiter wird darum gebeten, die geschlossenen Schranken nicht verbotenerweise über Wiesen oder durch den Hof Dittenhausen oder über Nebenstrecken zu umfahren, denn auch da können Tiere unterwegs sein; außerdem wäre das Schutzbemühen, die Arbeit und der Zeitaufwand der ehrenamtlichen Helfer und Helferinnen ad absurdum geführt und somit sehr frustrierend, letztendlich überflüssig und nutzlos.
Das möchten wir aber unbedingt vermeiden und deshalb nochmals die Bitte:
Achten Sie die Schranken und tragen Sie damit zum Umweltschutz bei !
Bekanntmachung
Am 24.02.2026 um 19:00 Uhr findet im Bürgersaal des Rathauses eine öffentliche Sitzung des Gemeinderates statt.
Tagesordnung öffentlich:
1. Allgemeine Informationen und Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Beratung
2. Bürgerfragestunde
3. Gebührenkalkulation des Friedhofs- und Bestattungswesens
Änderung des Gebührenverzeichnisses
4. Bebauungsplan "Alter Ortskern“ - Bisherige Einwendungen und weiteres Vorgehen
5. Ausgliederung Gemeindeverwaltungsverbands
Entwurf einer neuer Verbandssatzung
6. Anerkennung der Niederschrift der Gemeinderatssitzungen
7. Bürgerfragen zur Tagesordnung
8. Anfragen und Anregungen aus dem Gemeinderat
Hierzu sind alle interessierten Bürgerinnen und Bürger herzlich eingeladen.
Im Anschluss findet eine NICHTöffentliche Sitzung des Gemeinderates statt.
Ihr
Manuel Strasser
Bürgermeister
anbei finden die Niederschrift vom 16.02.2026 (Beschlussprotokoll).
Der Bundesrat hat am 30. Januar 2026 über die Gebührenerhöhung für den Personalausweis entschieden. Nach der Veröffentlichung der entsprechenden Verordnung wurden die Gebühren angepasst. Die Änderungen sind seit dem 7. Februar 2026 in Kraft.
Wie viel kostet ein neuer Personalausweis?
Ab dem 7. Februar 2026 beträgt die Gebühr 46,00 Euro für antragstellende Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben (bisher: 37,00 Euro). Der Personalausweis für Personen ab 24 Jahren ist zehn Jahre gültig.
Für jüngere Antragstellerinnen und Antragsteller, deren Personalausweis nur sechs Jahre gültig ist, werden seitdem 27,60 Euro fällig (bisher: 22,80 Euro).
Gibt es eine Alternative zum Personalausweis?
Grundsätzlich besteht für alle Deutschen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, nach § 1 des Personalausweisgesetzes eine Ausweispflicht. Alternativ zum Personalausweis erfüllt auch der Reisepass diese Funktion.
Welche Unterlagen werden für die Antragstellung benötigt? Wo gibt es weitere Informationen?
Für die Beantragung eines Personalausweises sind erforderlich:
persönliches Erscheinen im Bürgerbüro
ein digitales, aktuelles und biometrisches Lichtbild
der alte Personalausweis oder ein anderes gültiges Ausweisdokument (z. B. Geburtsurkunde oder Reisepass)
Derzeit beträgt die Bearbeitungsdauer zwischen vier und sechs Wochen.
Für Rückfragen stehen Ihnen gerne Frau Fürst und Frau Mujanovic unter info@daisendorf oder 07532/5464 zur Verfügung.
Der direkte Austausch auf Augenhöhe ist mir sehr wichtig. Denn der Gedankenaustausch und auch Diskussionen sind die Voraussetzungen für eine demokratische Meinungsbildung und eine bürgernahe Politik direkt vor Ort.
Daher lade ich alle Bürgerinnen und Bürger herzlich zu einer persönlichen Sprechstunde im Rathaus ein. Diese findet regelmäßig statt (Ankündigung erfolgt jeweils über das Mitteilungsblatt, Homepage und Orts-App) und bietet Gelegenheit um Anliegen, Ideen, Fragen oder auch Kritik persönlich zu besprechen.
Der nächste Termin ist am
Mittwoch, 11. März 2026, von 16:00 bis 17:00 Uhr.
Um eine gute Vorbereitung zu ermöglichen wird um vorherige Anmeldung gebeten.Diese kann entweder per E-Mail mit einer kurzen Beschreibung des Anliegens (Betreff/Thema) an: info@daisendorf.de oder ganz unkompliziert telefonisch unter 07532/5464 erfolgen.
Ich freue mich auf den persönlichen Austausch mit Ihnen!
Ihr
Manuel Strasser
Bürgermeister
Die Inhalte werden von der Gemeinde Daisendorf gepflegt. Bei Fragen oder Anregungen bitte an das Bürgermeisteramt Daisendorf wenden.

Gemeindeverwaltung Daisendorf
Ortsstraße 22
88718 Daisendorf
Fon: 07532 5464
Fax: 07532 47157
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