Gemeinde Daisendorf

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Meldungen aus dem Rathaus

Führerschein-Pflichtumtausch - Antragstellung im Rathaus möglich

Artikel vom 21.02.2024

Das Landratsamt Bodenseekreis informiert...
 
Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen in einen befristeten EU-Scheckkartenführerschein umgetauscht werden. Je nach Geburtsjahr der betreffenden Person bzw. des Ausgabejahres gibt es dafür unterschiedliche Fristen (siehe Tabelle unten). Danach verlieren die alten Führerscheine ihre Gültigkeit.
Wer keinen gültigen Führerschein mit sich führt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von ca. 10,00 Euro rechnen.
Es handelt sich nur um einen verwaltungstechnischen Umtausch. Ihre Fahrerlaubnis bleibt unverändert bestehen. Zusätzliche ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind damit nicht verbunden.
Der neu ausgestellte Führerschein wird - unabhängig von der zugrundeliegenden Fahrerlaubnis - auf 15 Jahre befristet. Nach Ablauf dieser Gültigkeit muss ein neuer Führerschein ausgestellt werden. Diese Regelung dient insbesondere der Aktualisierung von Name und Passbild.
 
Aktuell sind nur Fahrerlaubnisinhaberinnen und -inhaber der Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970 aufgerufen, ihre Papierführerscheine umzutauschen.
 
Alle Informationen und Vordrucke finden Sie unter:  https://www.bodenseekreis.de/verkehr-wirtschaft/fuehrerschein/fuehrerschein-pflichtumtausch
 
Den Antrag können Sie im Rathaus Daisendorf stellen!

Weitere Informationen

Hinweis

Die Inhalte werden von der Gemeinde Daisendorf gepflegt. Bei Fragen oder Anregungen bitte an das Bürgermeisteramt Daisendorf wenden.

Kontakt

Gemeindeverwaltung Daisendorf
Ortsstraße 22
88718 Daisendorf  
Fon: 07532 5464
Fax: 07532 47157
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