Gemeinde Daisendorf

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Öffentliche Bekanntmachungen

Bekanntmachung Gemeinderatssitzung am 23.09.2025

Öffentliche Bekanntmachung zur Durchführung der Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters am 28.09.2025

Öffentliche Bekanntmachung der zugelassenen Bewerbungen zur Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters am 28.09.2025

Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis

Gebührenverzeichnis für Leistungen nach der Friedhofsordnung der Gemeinde Daisendorf vom 30.07.2025

Öffentliche Bekanntmachung der Bürgermeisterwahl

Bekanntmachung Gemeinderatssitzung am 29.07.2025

Bodenrichtwertbericht für Daisendorf zum 01.01.2025

Stellenauschreibung Bürgermeisterwahl 2025 (m/w/d)

Bekanntmachung Gemeinderatssitzung am 08.07.2025

Bekanntmachung Gemeinderatssitzung am 01.07.2025

Bekanntmachung Gemeinderatssitzung am 10.06.2025

Bekanntmachung Gemeinderatssitzung am 03.06.2025

Bekanntmachung Gemeinderatssitzung am 13.05.2025

Bekanntmachung Gemeinderatssitzung am 29.04.2025

Bekanntmachung Volksbegehren „XXL-Landtag verhindern!“

Bekanntmachung Gemeinderatssitzung am 08.04.2025

Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Daisendorf für das Jahr 2025

Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und der Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung) der Gemeinde Daisendorf

Bekanntmachung Gemeinderatssitzung am 11.03.2025

Bekanntmachung Gemeinderatssitzung am 18.02.2025

Wahlbekanntmachung

Bekanntmachung der Gemeindebehörde über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Deutschen Bundestag am 23.02.2025

Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und der Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung) der Gemeinde Daisendorf

Bekanntmachung Gemeinderatssitzung am 21.01.2025

1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer

Bekanntmachung Gemeinderatssitzung am 17.12.2024

Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Bebauungsplan „Alter Ortskern“

Bekanntmachung zu den zentralen Abwassergebühren (Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühr) und den Wasserversorgungsgebühren für das Jahr 2025

Satzung über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Alter Ortskern"

Bekanntmachung Gemeinderatssitzung am 12.11.2024

4. Änderungssatzung zur Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr Daisendorf

Kostenersatzverzeichnis für Leistungen der Feuerwehr

Bekanntmachung Gemeinderatssitzung am 15.10.2024

Feststellung der Eröffnungsbilanz der Gemeinde Daisendorf zum 01.01.2020

  • Der Landtag von Baden-Württemberg hat eine Neufassung
    des Landesgaststättengesetzes (LGastG) beschlossen, das am
    01.01.2026 in Kraft getreten ist.
    Mit dem neuen LGastG entfallen die bisherigen Genehmigungs-
    pflichten. Folglich wird für die Bewirtung keine Gaststättener-
    laubnis oder Gestattung mehr benötigt.
    Das bisherige Genehmigungsverfahren für Gestattungen wird
    künftig durch ein Anzeigeverfahren ersetzt.
    Die Ausübung eines vorübergehenden Gaststättengewer-
    bes aus besonderem Anlass (z.B. Fasnetsveranstaltung, Kon-
    zert, Theater, Sommerfest etc.) ist grundsätzlich spätestens zwei
    Wochen vor Beginn bei der Gemeinde anzuzeigen.
    Bitte nutzen Sie für die Anzeige das Formular, das wir auf unse-
    rer Homepage bereitgestellt haben oder schreiben Sie uns eine E-Mail


    (info@daisendorf.de) mit den Angaben (Datum, Uhrzeit von-bis, Ort,


    Veranstaltungsgrund, Veranstalter, Kontakt Veranstalter). Für Vereine


    gilt die Anzeigepflicht nur, wenn sie alkoholische Getränke anbieten


    (§ 1 Abs. 3 LGastG). Die Gemeinde ist nach § 4 Abs. 2 LGastG dazu


    verpflichtet, die Anzeige des vorübergehenden Gastgewerbes unverzüglich


    an die Gaststättenbehörde, die untere Baurechtsbehörde, den Po-
    lizeivollzugsdienst und die zuständige Finanzbehörde zu über-
    mitteln. Die Gaststättenbehörde kann gegenüber den gastgewerbe-
    treibenden Personen jederzeit Anordnungen zum Schutz der
    Gäste gegen Gefahren für Leben oder Gesundheit sowie zum
    Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des
    Bundes-Immissionsschutzgesetzes und gegen sonstige erheb-
    liche Nachteile, Gefahren oder Belästigungen für die Bewohne-
    rinnen und Bewohner des Betriebsgrundstücks oder der Nach-
    bargrundstücke sowie der Allgemeinheit erlassen.
    Ihre Gemeindeverwaltung


    Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Fürst unter:


    07532/5464 oder fuerst@daisendorf.de

  • Voraussichtliche Sitzungstermine des Gemeinderates Daisendorf, Beginn: 19.00 Uhr


    Di 27.01.2026


    Di 24.02.2026


    Di 17.03.2026


    Di 14.04.2026


    Di 19.05.2026


    Di 23.06.2026


    Di 21.07.2026


    Sommerpause


    Di 22.09.2026


    Di 20.10.2026


    Di 17.11.2026


    Di 15.12.2026


    Hinweis: Änderungen oder Ergänzungen sind möglich.

  • Einladung zur öffentlichen Gemeinderatssitzung am 27.01.2026


    Sehr geehrte Damen und Herren,


    am Dienstag, 27. Januar 2026 führt der Gemeinderat ab 19.00 Uhr im Bürgersaal des Rat-hauses eine öffentliche Gemeinderatssitzung durch.


    Tagesordnung:


    TOP Öffentlicher Teil 
    1. Allgemeine Informationen und Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher
    Sitzung
    2. Bürgerfragestunde
    3. Bauvorhaben Brunnenstube
    Flurstück-Nr. 47/1 und Flurstück-Nr. 47/2
    - Kenntnisnahme und Beratung - GR-2026-1
    4. Nutzungsänderung Ortsstraße 25 Flurstück-Nr. 40/2
    - Beratung und Beschlussfassung - GR-2026-2
    5. Annahme verschiedener Spenden
    - Beratung und Beschlussfassung – GR-2026-3
    6. Anerkennung der Niederschrift der
    Gemeinderatssitzung vom 16.12.2025
    7. Bürgerfragen zur Tagesordnung
    8. Anfragen und Anregungen aus dem
    Gemeinderat


    Im Anschluss findet der NICHTÖFFENTLICHE TEIL der Sitzung statt.


    Die Bürgerschaft ist zur öffentlichen Sitzung herzlich eingeladen.


    Mit freundlichen Grüßen


    Manuel Strasser
    Bürgermeister


  • Versand der Wahlbenachrichtigungen für die
    Landtagswahl am 08.03.2026


    In den nächsten Tagen werden die Wahlbenachrichtigungen für die Landtagswahl am 08.03.2026 verschickt. Wenn Sie bis zum 15.02.2026 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, aber vermuten wahlberechtigt zu sein, wenden Sie sich bitte an das Bürgerbüro im Rathaus Daisendorf (Tel. 07532/5464 oder info@daisendorf.de)


    Mit der Wahlbenachrichtigung können Sie am Wahltag in dem Wahlraum im Rathaus Daisendorf wählen. Folgende Wahlbezirke wurden für Daisendorf gebildet:
    Wahlbezirk I: Rathaus Daisendorf, Foyer, Ortsstraße 22, 88718 Daisendorf barrierefrei


    Wenn Sie durch Briefwahl wählen möchten, müssen Sie einen Wahlschein beantragen. Dies ist bis spätestens Freitag vor der Wahl (06.03.), 15:00 Uhr möglich.
    Hinweis: das Rathaus Daisendorf hat montags geschlossen!


    Ein Wahlscheinantrag ist der Wahlberechtigung beigefügt und kann im Bürgerbüro im Rathaus Daisendorf, abgegeben werden.
    Des Weiteren haben Sie in Kürze die Möglichkeit online auf unserer Homepage (www.daisendorf.de) den Wahlschein zu beantragen.


    Zusammen mit dem Wahlscheinantrag erhalten Sie auch die Briefwahlunterlagen für die Landtagswahl direkt zugeschickt.
    Die Briefwahlunterlagen müssen bis spätestens Sonntag, 08.03.2026, 18:00 Uhr bei der Gemeinde Daisendorf, Ortstraße 22, 88718 Daisendorf eingegangen sein.
    Hinweis: bei dieser Wahl können Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben wählen.
    Gerne dürfen Sie sich bei Fragen uns wenden:
    Anita Mujanovic, Bürgerbüro, Tel. 07532/5464
    Vera Fürst, Bürgerbüro, Tel.: Tel. 07532/5464
    Manuel Strasser, Bürgermeister, Tel.07532/5464
    oder unter info@daisendorf.de

  • Infos siehe Flyer 

  • Zuhören statt Weghören – Ein offenes Ohr für Daisendorf


    Der direkte Austausch auf Augenhöhe ist mir sehr wichtig. Denn der Gedankenaustausch und auch Diskussionen sind die Voraussetzungen für eine demokratische Meinungsbildung und eine bürgernahe Politik direkt vor Ort.


    Daher lade ich alle Bürgerinnen und Bürger herzlich zu einer persönlichen Sprechstunde im Rathaus ein. Diese findet ab sofort regelmäßig statt (Ankündigung erfolgt jeweils über das Mitteilungsblatt, Homepage und Orts-App) und bietet Gelegenheit um Anliegen, Ideen, Fragen oder auch Kritik persönlich zu besprechen.


    Der erste Termin ist am


    Mittwoch, 04. Februar 2026, von 16:00 bis 17:00 Uhr.


    Um eine gute Vorbereitung zu ermöglichen wird um vorherige Anmeldung gebeten.
    Diese kann entweder per E-Mail mit einer kurzen Beschreibung des Anliegens (Betreff/Thema) an: info@daisendorf.de oder ganz unkompliziert telefonisch unter 07532/5464 erfolgen.


    Ich freue mich auf den persönlichen Austausch mit Ihnen!


    Ihr


    Manuel Strasser
    Bürgermeister

  • Aufgrund technischer Schwierigkeiten finden Sie das Protokoll vom 12.11.2025 noch nciht im Ratsinformationsystem sonder ersatzweise hier unter: "Aktuelles".


     

  • Frösche, Kröten und Molche werden im Frühjahr wie immer zum Neuweiher wandern. Zu ihrem Schutz wird wieder die Straße Daisendorf - Dittenhausen von Freiwilligen von Ende Februar bis Mitte April im Gemeindeauftrag über Nacht mit Schranken geschlossen. Wir, d.h. die Tierchen, brauchen Sie, um 7 - 8 x an ihrem gewählten Wochentag morgens um 6 Uhr die beiden Schranken zu öffnen oder diese abends um 19 Uhr zu schließen. Wir freuen uns, wenn Sie uns über das Rathaus Daisendorf Bescheid geben (Tel. 5464)! Wussten Sie, dass die Schranken seit 1986 bestehen? Die schon 2003 vorgeschlagene Tunnellösung scheitert immer an den Kosten ...


    Vielen Dank für jede Unterstützung!


    E.Huberich und E.Kundisch (Organisation)

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Weitere Informationen

Hinweis

Die Inhalte werden von der Gemeinde Daisendorf gepflegt. Bei Fragen oder Anregungen bitte an das Bürgermeisteramt Daisendorf wenden.

Kontakt

Gemeindeverwaltung Daisendorf
Ortsstraße 22
88718 Daisendorf  
Fon: 07532 5464
Fax: 07532 47157
E-Mail schreiben

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