Hauptmenü
- Gemeinde
- Bürgerservice
- Leben
- Wirtschaft
- Freizeit
Bekanntmachung Gemeinderatssitzung am 23.09.2025
Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis
Gebührenverzeichnis für Leistungen nach der Friedhofsordnung der Gemeinde Daisendorf vom 30.07.2025
Öffentliche Bekanntmachung der Bürgermeisterwahl
Bekanntmachung Gemeinderatssitzung am 29.07.2025
Bodenrichtwertbericht für Daisendorf zum 01.01.2025
Stellenauschreibung Bürgermeisterwahl 2025 (m/w/d)
Bekanntmachung Gemeinderatssitzung am 08.07.2025
Bekanntmachung Gemeinderatssitzung am 01.07.2025
Bekanntmachung Gemeinderatssitzung am 10.06.2025
Bekanntmachung Gemeinderatssitzung am 03.06.2025
Bekanntmachung Gemeinderatssitzung am 13.05.2025
Bekanntmachung Gemeinderatssitzung am 29.04.2025
Bekanntmachung Volksbegehren „XXL-Landtag verhindern!“
Bekanntmachung Gemeinderatssitzung am 08.04.2025
Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Daisendorf für das Jahr 2025
Bekanntmachung Gemeinderatssitzung am 11.03.2025
Bekanntmachung Gemeinderatssitzung am 18.02.2025
Bekanntmachung Gemeinderatssitzung am 21.01.2025
1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer
Bekanntmachung Gemeinderatssitzung am 17.12.2024
Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Bebauungsplan „Alter Ortskern“
Satzung über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Alter Ortskern"
Bekanntmachung Gemeinderatssitzung am 12.11.2024
Kostenersatzverzeichnis für Leistungen der Feuerwehr
Bekanntmachung Gemeinderatssitzung am 15.10.2024
Feststellung der Eröffnungsbilanz der Gemeinde Daisendorf zum 01.01.2020
Der Landtag von Baden-Württemberg hat eine Neufassung
des Landesgaststättengesetzes (LGastG) beschlossen, das am
01.01.2026 in Kraft getreten ist.
Mit dem neuen LGastG entfallen die bisherigen Genehmigungs-
pflichten. Folglich wird für die Bewirtung keine Gaststättener-
laubnis oder Gestattung mehr benötigt.
Das bisherige Genehmigungsverfahren für Gestattungen wird
künftig durch ein Anzeigeverfahren ersetzt.
Die Ausübung eines vorübergehenden Gaststättengewer-
bes aus besonderem Anlass (z.B. Fasnetsveranstaltung, Kon-
zert, Theater, Sommerfest etc.) ist grundsätzlich spätestens zwei
Wochen vor Beginn bei der Gemeinde anzuzeigen.
Bitte nutzen Sie für die Anzeige das Formular, das wir auf unse-
rer Homepage bereitgestellt haben oder schreiben Sie uns eine E-Mail
(info@daisendorf.de) mit den Angaben (Datum, Uhrzeit von-bis, Ort,
Veranstaltungsgrund, Veranstalter, Kontakt Veranstalter). Für Vereine
gilt die Anzeigepflicht nur, wenn sie alkoholische Getränke anbieten
(§ 1 Abs. 3 LGastG). Die Gemeinde ist nach § 4 Abs. 2 LGastG dazu
verpflichtet, die Anzeige des vorübergehenden Gastgewerbes unverzüglich
an die Gaststättenbehörde, die untere Baurechtsbehörde, den Po-
lizeivollzugsdienst und die zuständige Finanzbehörde zu über-
mitteln. Die Gaststättenbehörde kann gegenüber den gastgewerbe-
treibenden Personen jederzeit Anordnungen zum Schutz der
Gäste gegen Gefahren für Leben oder Gesundheit sowie zum
Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des
Bundes-Immissionsschutzgesetzes und gegen sonstige erheb-
liche Nachteile, Gefahren oder Belästigungen für die Bewohne-
rinnen und Bewohner des Betriebsgrundstücks oder der Nach-
bargrundstücke sowie der Allgemeinheit erlassen.
Ihre Gemeindeverwaltung
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Fürst unter:
07532/5464 oder fuerst@daisendorf.de
Voraussichtliche Sitzungstermine des Gemeinderates Daisendorf, Beginn: 19.00 Uhr
Di 27.01.2026
Di 24.02.2026
Di 17.03.2026
Di 14.04.2026
Di 19.05.2026
Di 23.06.2026
Di 21.07.2026
Sommerpause
Di 22.09.2026
Di 20.10.2026
Di 17.11.2026
Di 15.12.2026
Hinweis: Änderungen oder Ergänzungen sind möglich.
Einladung zur öffentlichen Gemeinderatssitzung am 27.01.2026
Sehr geehrte Damen und Herren,
am Dienstag, 27. Januar 2026 führt der Gemeinderat ab 19.00 Uhr im Bürgersaal des Rat-hauses eine öffentliche Gemeinderatssitzung durch.
Tagesordnung:
TOP Öffentlicher Teil
1. Allgemeine Informationen und Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher
Sitzung
2. Bürgerfragestunde
3. Bauvorhaben Brunnenstube
Flurstück-Nr. 47/1 und Flurstück-Nr. 47/2
- Kenntnisnahme und Beratung - GR-2026-1
4. Nutzungsänderung Ortsstraße 25 Flurstück-Nr. 40/2
- Beratung und Beschlussfassung - GR-2026-2
5. Annahme verschiedener Spenden
- Beratung und Beschlussfassung – GR-2026-3
6. Anerkennung der Niederschrift der
Gemeinderatssitzung vom 16.12.2025
7. Bürgerfragen zur Tagesordnung
8. Anfragen und Anregungen aus dem
Gemeinderat
Im Anschluss findet der NICHTÖFFENTLICHE TEIL der Sitzung statt.
Die Bürgerschaft ist zur öffentlichen Sitzung herzlich eingeladen.
Mit freundlichen Grüßen
Manuel Strasser
Bürgermeister
Versand der Wahlbenachrichtigungen für die
Landtagswahl am 08.03.2026
In den nächsten Tagen werden die Wahlbenachrichtigungen für die Landtagswahl am 08.03.2026 verschickt. Wenn Sie bis zum 15.02.2026 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, aber vermuten wahlberechtigt zu sein, wenden Sie sich bitte an das Bürgerbüro im Rathaus Daisendorf (Tel. 07532/5464 oder info@daisendorf.de)
Mit der Wahlbenachrichtigung können Sie am Wahltag in dem Wahlraum im Rathaus Daisendorf wählen. Folgende Wahlbezirke wurden für Daisendorf gebildet:
Wahlbezirk I: Rathaus Daisendorf, Foyer, Ortsstraße 22, 88718 Daisendorf barrierefrei
Wenn Sie durch Briefwahl wählen möchten, müssen Sie einen Wahlschein beantragen. Dies ist bis spätestens Freitag vor der Wahl (06.03.), 15:00 Uhr möglich.
Hinweis: das Rathaus Daisendorf hat montags geschlossen!
Ein Wahlscheinantrag ist der Wahlberechtigung beigefügt und kann im Bürgerbüro im Rathaus Daisendorf, abgegeben werden.
Des Weiteren haben Sie in Kürze die Möglichkeit online auf unserer Homepage (www.daisendorf.de) den Wahlschein zu beantragen.
Zusammen mit dem Wahlscheinantrag erhalten Sie auch die Briefwahlunterlagen für die Landtagswahl direkt zugeschickt.
Die Briefwahlunterlagen müssen bis spätestens Sonntag, 08.03.2026, 18:00 Uhr bei der Gemeinde Daisendorf, Ortstraße 22, 88718 Daisendorf eingegangen sein.
Hinweis: bei dieser Wahl können Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben wählen.
Gerne dürfen Sie sich bei Fragen uns wenden:
Anita Mujanovic, Bürgerbüro, Tel. 07532/5464
Vera Fürst, Bürgerbüro, Tel.: Tel. 07532/5464
Manuel Strasser, Bürgermeister, Tel.07532/5464
oder unter info@daisendorf.de
Zuhören statt Weghören – Ein offenes Ohr für Daisendorf
Der direkte Austausch auf Augenhöhe ist mir sehr wichtig. Denn der Gedankenaustausch und auch Diskussionen sind die Voraussetzungen für eine demokratische Meinungsbildung und eine bürgernahe Politik direkt vor Ort.
Daher lade ich alle Bürgerinnen und Bürger herzlich zu einer persönlichen Sprechstunde im Rathaus ein. Diese findet ab sofort regelmäßig statt (Ankündigung erfolgt jeweils über das Mitteilungsblatt, Homepage und Orts-App) und bietet Gelegenheit um Anliegen, Ideen, Fragen oder auch Kritik persönlich zu besprechen.
Der erste Termin ist am
Mittwoch, 04. Februar 2026, von 16:00 bis 17:00 Uhr.
Um eine gute Vorbereitung zu ermöglichen wird um vorherige Anmeldung gebeten.
Diese kann entweder per E-Mail mit einer kurzen Beschreibung des Anliegens (Betreff/Thema) an: info@daisendorf.de oder ganz unkompliziert telefonisch unter 07532/5464 erfolgen.
Ich freue mich auf den persönlichen Austausch mit Ihnen!
Ihr
Manuel Strasser
Bürgermeister
Aufgrund technischer Schwierigkeiten finden Sie das Protokoll vom 12.11.2025 noch nciht im Ratsinformationsystem sonder ersatzweise hier unter: "Aktuelles".
Frösche, Kröten und Molche werden im Frühjahr wie immer zum Neuweiher wandern. Zu ihrem Schutz wird wieder die Straße Daisendorf - Dittenhausen von Freiwilligen von Ende Februar bis Mitte April im Gemeindeauftrag über Nacht mit Schranken geschlossen. Wir, d.h. die Tierchen, brauchen Sie, um 7 - 8 x an ihrem gewählten Wochentag morgens um 6 Uhr die beiden Schranken zu öffnen oder diese abends um 19 Uhr zu schließen. Wir freuen uns, wenn Sie uns über das Rathaus Daisendorf Bescheid geben (Tel. 5464)! Wussten Sie, dass die Schranken seit 1986 bestehen? Die schon 2003 vorgeschlagene Tunnellösung scheitert immer an den Kosten ...
Vielen Dank für jede Unterstützung!
E.Huberich und E.Kundisch (Organisation)
Die Inhalte werden von der Gemeinde Daisendorf gepflegt. Bei Fragen oder Anregungen bitte an das Bürgermeisteramt Daisendorf wenden.

Gemeindeverwaltung Daisendorf
Ortsstraße 22
88718 Daisendorf
Fon: 07532 5464
Fax: 07532 47157
E-Mail schreiben
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