Hauptmenü
- Gemeinde
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Bekanntmachung Gemeinderatssitzung am 23.09.2025
Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis
Gebührenverzeichnis für Leistungen nach der Friedhofsordnung der Gemeinde Daisendorf vom 30.07.2025
Öffentliche Bekanntmachung der Bürgermeisterwahl
Bekanntmachung Gemeinderatssitzung am 29.07.2025
Bodenrichtwertbericht für Daisendorf zum 01.01.2025
Stellenauschreibung Bürgermeisterwahl 2025 (m/w/d)
Bekanntmachung Gemeinderatssitzung am 08.07.2025
Bekanntmachung Gemeinderatssitzung am 01.07.2025
Bekanntmachung Gemeinderatssitzung am 10.06.2025
Bekanntmachung Gemeinderatssitzung am 03.06.2025
Bekanntmachung Gemeinderatssitzung am 13.05.2025
Bekanntmachung Gemeinderatssitzung am 29.04.2025
Bekanntmachung Volksbegehren „XXL-Landtag verhindern!“
Bekanntmachung Gemeinderatssitzung am 08.04.2025
Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Daisendorf für das Jahr 2025
Bekanntmachung Gemeinderatssitzung am 11.03.2025
Bekanntmachung Gemeinderatssitzung am 18.02.2025
Bekanntmachung Gemeinderatssitzung am 21.01.2025
1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer
Bekanntmachung Gemeinderatssitzung am 17.12.2024
Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Bebauungsplan „Alter Ortskern“
Satzung über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Alter Ortskern"
Bekanntmachung Gemeinderatssitzung am 12.11.2024
Kostenersatzverzeichnis für Leistungen der Feuerwehr
Bekanntmachung Gemeinderatssitzung am 15.10.2024
Feststellung der Eröffnungsbilanz der Gemeinde Daisendorf zum 01.01.2020
Liebe Senioren*innen,
die Zeitschrift „der Bodensee SENIOR“ für den Zeitraum 04/07-2026 ist wieder im Rathaus erhältlich.
Bei Interesse liegt die Zeitschrift für Sie im Foyer des Rathauses zur Mitnahme bereit.
Wir möchten alle Grundstückseigentümer darauf hinweisen, dass der Grundsteuerbescheid 2025 als Folgebescheid gilt, sofern Ihnen kein Grundsteuerbescheid für das aktuelle Jahr zugegangen ist. Bitte beachten Sie, dass die regulären Fälligkeitstermine jeweils zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. weiterhin gelten. Sofern uns bereits ein SEPA-Lastschriftmandat von Ihnen vor- liegt, wird der fällige Betrag zu den genannten Terminen automatisch eingezogen. Ob ein SEPA-Lastschriftmandat hinterlegt ist, können Sie mittig auf Ihrem Grundsteuerbescheid nachlesen. Wenn Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen möchten, finden Sie das entsprechende Formular auf der jeweiligen Gemeindehomepage.
Gemeindeverwaltungsverband Meersburg -Steueramt
Für Rückfragen steht Ihnen gerne Frau Rück unter rueck@meersburg.de zur Verfügung.
Das Kinderhaus durfte kürzlich besonderen Besuch begrüßen: Das Ökomobil aus dem Landkreis Tübingen, ein mobiles Umweltbildungsangebot, war zu Gast und gestaltete für die Kindern einen erlebnisreichen Vormittag im Wald. Das Ökomobil reist durch verschiedene Orte und bringt Kindern die Natur, Nachhaltigkeit und Umweltthemen spielerisch näher. Mit großer Neugier erkundeten die Kinder die Natur, entdeckten Pflanzen und Tiere und lernten dabei viel über den Lebensraum Wald. Besonders spannend waren die anschaulichen Erklärungen und Mitmachaktionen, bei denen die Kinder selbst aktiv werden konnten.
Ein herzliches Dankeschön an das Team des Ökomobils für diesen lehrreichen und gelungenen Vormittag!
Ein besonderer Dank gilt Herrn und Frau Franz, die das Ökomobil mit ihrer Spende unterstützt haben.
Das Kinderhaus Daisendorf
bei der Gemeinde Daisendorf wurde folgende Fundsache abgegeben:
2 Schlüssel mit Schlüsselband von „Fahrrad Joos“.
Gefunden auf der Straße bei der Kapelle in Daisendorf.
Der Schlüsselbund kann ab sofort im Rathaus abgeholt werden.
wie Sie bereits wissen, ist am Donnerstag den 14. Mai 2026 unser geschätzter Feiertag Christi Himmelfahrt.
Um Sie trotzdem mit frischen, regionalen und traditionellen Köstlichkeiten zu versorgen,
hat sich unsere fleißige Marktgemeinschaft dazu entschlossen den wöchentlichen Markt auf den 13.05.26 vorzuverlegen.
Also kommen Sie vorbei und genießen Sie die gewohnt, angenehme Marktatmosphäre auf dem Rathausplatz.
Generell ist die Nachfrage nach neuen Reisepässen oder Personalausweisen vorden Ferien immer etwas höher. Die Reisezeit steht bald wieder vor der Tür.
Häufig bemerkt man erst, dass Personalausweis oder Reisepass abgelaufen sind, wenn sie dringend benötigt werden.
Diese Dokumente können jedoch nicht einfach verlängert, sondern müssen neu beantragtwerden. Manche Länder erlauben die Einreise nur mit einem gültigen Reisepass oderverlangen für diesen eine Rest-Gültigkeit von mehreren Monaten. Daher wird allenReisewilligen empfohlen, frühzeitig zu prüfen, welche Dokumente für die jeweiligeReise benötigt werden, und ob diese Papiere noch die gegebenenfalls erforderlicheGültigkeitsdauer besitzen.Reisepässe und Personalausweise können im Bürgerbüro des Rathauses zu den regulären Öffnungszeiten beantragt werden.
Zur Überprüfung der Identität sowie evtl. der Unterschrift und Fingerabdrücken ist das persönliche Erscheinen zwingend erforderlich.
Mitzubringen sind:
• Ein biometrisches digitales Lichtbild (nicht älter als 6 Monate) mittels QR-Code-> *NEU* kann auch vor Ort im Bürgerbüro angefertigt werden! (wichtiger Hinweis: leider ist es nicht möglich für Babys ein Foto im Bürgerbüro anzufertigen)
• Der bisherige Ausweis oder Reisepass• Zustimmungserklärung der Erziehungsberechtigen bei Beantragung eines Personalausweises unter 16 Jahren und eines Reisepasses unter 18 Jahren.
Die Produktionszeit der Bundesdruckerei in Berlin beträgt aufgrund des erhöhten Aufkommens bei Personalausweisen und Reisepässen derzeit etwa 6 Wochen. In dringenden Fällen besteht für Reisepässe die Möglichkeit einer Express-Bestellung, wodurch die Bearbeitungszeit auf vier Arbeitstage verkürzt werden kann. Fällig wird hierfür jedoch eine zusätzliche Gebühr.
Ob für das Reiseziel ein Reisepass (oder ein Visum)benötigt wird oder ob der Personalausweis ausreicht, können Interessierte auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes unter www.auswaertigesamt.de erfahren.
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
aufgrund der aktuellen Wetterlage besteht in Teilen Baden-Württembergs hohe bis sehr hohe Waldbrandgefahr (Stufe 4–5). Die Wälder sind stark ausgetrocknet – ein Funke kann ausreichen, um einen Brand auszulösen!
WICHTIGE VERHALTENSREGELN
- Rauchverbot im Wald beachten**
- Kein offenes Feuer oder Grillen im Wald**
- Keine Zigaretten oder Glas wegwerfen**
- Fahrzeuge nicht auf trockenem Gras abstellen**
- Brände sofort über Notruf 112 melden**
BITTE BEACHTEN
- Waldbrände entstehen häufig durch **Unachtsamkeit des Menschen** ([Landtag Baden-Württemberg][2])
- Bereits mittlere Funken oder Hitzequellen können Brände auslösen
- Behörden können **Grillplätze sperren oder weitere Maßnahmen anordnen**
GEMEINSAM SCHÜTZEN WIR UNSERE WÄLDER
Bitte handeln Sie verantwortungsbewusst und helfen Sie mit, Brände zu vermeiden und unsere Natur zu schützen.
Ihre Gemeindeverwaltung
Quelle: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse
Die Gemeinde Daisendorf möchte darauf hinweisen, dass jegliche offene Feuer außerhalb der Grillstelle an der Freizeitanlage nicht gestattet sind. Hierzu zählen auch Grillschalen, Gasgrills etc. Wenn Sie dort grillen möchten, können Sie den Grillplatz unter info@daisendorf.de oder 07532/5464 reservieren. Ebenso finden Sie den Reservierungsvordruck auf der Homepage der Gemeinde Daisendorf *klick* Sie erhalten im Anschluss von der Gemeinde den Schlüssel für die Grillstelle. Die Anmietung ist gebührenfrei.
Außerdem ist das Befahren der Freizeitanlage, auch zum Be- und Entladen nicht gestattet.
Die Inhalte werden von der Gemeinde Daisendorf gepflegt. Bei Fragen oder Anregungen bitte an das Bürgermeisteramt Daisendorf wenden.

Gemeindeverwaltung Daisendorf
Ortsstraße 22
88718 Daisendorf
Fon: 07532 5464
Fax: 07532 47157
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