Gemeinde Daisendorf

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  1. 61. Wohnraumförderung - Förderung des Erwerbs von Genossenschaftsanteilen beantragen  
    Rathaus-Dienste
    Als Privatperson können Sie im Rahmen des geltenden Landeswohnraumförderungsprogramms eine Förderung für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen für selbst genutzten Wohnraum erhalten.
    Die…
     
  2. 62. Wohngeld beantragen  
    Rathaus-Dienste
    Sie erhalten Wohngeld, wenn Sie nicht über ausreichendes Einkommen verfügen, um Ihren Wohnraum zu bezahlen. Das Wohngeld für Mieterinnen und Mieter heißt Mietzuschuss, das Wohngeld für…  
  3. 63. Wohnraumförderung - Förderung von allgemeinem Sozialmietwohnraum beantragen  
    Rathaus-Dienste
    Unternehmen und Privatpersonen können eine Förderung für folgende Vorhaben erhalten:

    Neubau oder Erwerb neuen Mietwohnraums,
    Änderungs- und Erweiterungsmaßnahmen zur Schaffung…
     
  4. 64. Wohnraumförderung - Förderung von Mietwohnraum für Haushalte mit besonderen Schwierigkeiten bei der Wohnraumversorgung beantragen  
    Rathaus-Dienste
    Unternehmen und Privatpersonen können im Rahmen des geltenden Landeswohnraumförderungsprogramms eine Förderung für folgende Vorhaben speziell für Haushalte mit besonderen Schwierigkeiten bei der…  
  5. 65. Wohnraumförderung - Förderung von selbst genutztem Wohneigentum beantragen  
    Rathaus-Dienste
    Privatpersonen können im Rahmen des geltenden Landeswohnraumförderungsprogramms eine Förderung erhalten. Dies gilt für:

    Neubau oder Erwerb neuen Wohnraums, der selbst genutzt wird,  
  6. 66. Wohnraumförderung - Förderung von Wohnungseigentümergemeinschaften beantragen  
    Rathaus-Dienste
    Wohnungseigentümergemeinschaften können eine Förderung für folgende Vorhaben erhalten:

    energetische Sanierung
    altersgerechter Umbau ihres Gebäudebestandes
    Nutzung…
     
  7. 67. Wohnsitz abmelden  
    Rathaus-Dienste
    Sie müssen sich bei der Meldebehörde abmelden, wenn Sie

    ins Ausland umziehen oder
    eine Ihrer Wohnungen (zum Beispiel eine Nebenwohnung) aufgeben, ohne gleichzeitig eine neue…
     
  8. 68. Wohnsitz als Hauptwohnsitz anmelden  
    Rathaus-Dienste
    Wenn Sie eine neue Hauptwohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug persönlich bei der für Sie zuständigen Meldebehörde am neuen Wohnort anmelden.
    Derzeit wird der…
     
  9. 69. Wohnsitz - Wechsel der Hauptwohnung mitteilen  
    Rathaus-Dienste
    Wenn Sie im Bundesgebiet mehrere Wohnungen haben, müssen Sie gegenüber der Meldebehörde erklären, welche dieser Wohnungen Ihre Hauptwohnung ist.
    Hauptwohnung ist:

    wenn Sie…
     
  10. 70. Wohnsitz anmelden  
    Rathaus-Dienste
    Wenn Sie eine neue Wohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der für Sie zuständigen Meldebehörde am neuen Wohnort anmelden.
    Derzeit wird der Onlinedienst…
     
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Weitere Informationen

Kontakt

Gemeindeverwaltung Daisendorf
Ortsstraße 22
88718 Daisendorf  
Fon: 07532 5464
Fax: 07532 47157
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