Gemeinde Daisendorf

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2978 Treffer
  1. 1511. Nach der Geburt  
    Rathaus-Dienste
    Ob Sie daheim oder in einer Klinik entbunden haben, die Geburt Ihres Kindes muss dem Standesamt des Geburtsortes innerhalb einer Woche angezeigt werden.
    Welche Einrichtungen zur Kinderbetreuung…
     
  2. 1512. Nachfolgekonzept/Businessplan  
    Rathaus-Dienste
    Ein sorgfältig ausgearbeiteter Businessplan ist eine wichtige Voraussetzung für den eigenen Unternehmenserfolg.
    Bei der Gestaltung eines Businessplans für ein zu übernehmendes…
     
  3. 1513. Nach einem Brand  
    Rathaus-Dienste
    An erster Stelle steht nach einem Brand Ihre medizinische Versorgung. Wenn Sie oder eine andere betroffene Person sich unwohl fühlen oder Rauch eingeatmet haben, sollte der Rettungsdienst informiert…  
  4. 1514. Nachbarschaft  
    Rathaus-Dienste
    Das Zusammenleben mit Nachbarn kann nicht nur gesellig, sondern auch schwierig sein. Streitigkeiten mit dem Nachbarn gehören zum Unangenehmsten, was dem Eigentümer eines Grundstücks widerfahren kann.…  
  5. 1515. Mutterschutzfristen  
    Rathaus-Dienste
    Sechs Wochen vor der Geburt und acht Wochen nach der Geburt dürfen schwangere Frauen und Mütter nicht beschäftigt werden (Schutzfrist).
    Die Schutzfrist nach Früh- oder Mehrlingsgeburten…
     
  6. 1516. Mitgliederversammlung  
    Rathaus-Dienste
    Die Angelegenheiten des Vereins werden, wenn sie nicht vom Vorstand des Vereins oder einem anderen Vereinsorgan zu besorgen sind, durch Beschlussfassung in einer Versammlung der Mitglieder geordnet.…  
  7. 1517. Mitgliedsbeiträge  
    Rathaus-Dienste
    Spenden und Mitgliedsbeiträge für steuerbegünstigte Zwecke können Sie als Sonderausgaben geltend machen. Mitgliedsbeiträge sind grundsätzlich wie Spenden steuerbegünstigt. Mitgliedsbeiträge an…  
  8. 1518. Mitgliedschaft in einem Verein  
    Rathaus-Dienste
    Wer in einen Verein eintritt, schließt als Mitglied mit dem Verein einen Vertrag. Minderjährige unter 18 Jahren, die in einen Verein eintreten wollen, müssen - von Ausnahmefällen abgesehen - von…  
  9. 1519. Mitteilungen an Behörden und Institutionen  
    Rathaus-Dienste
    Durch die Scheidung oder die Aufhebung der Lebenspartnerschaft können sich Änderungen in Ihren persönlichen Verhältnissen ergeben. Diese müssen Sie bestimmten Behörden und Stellen mitteilen.  
  10. 1520. Mitteilungspflichten von Pflegeeltern  
    Rathaus-Dienste
    Gemeinsam mit dem Jugendamt sind Sie für die Entwicklung des Kindes verantwortlich. Daher entstehen mit der Annahme eines Pflegekindes auch gewisse Mitteilungspflichten:

    Bei der…
     
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Weitere Informationen

Kontakt

Gemeindeverwaltung Daisendorf
Ortsstraße 22
88718 Daisendorf  
Fon: 07532 5464
Fax: 07532 47157
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