Gemeinde Daisendorf

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Öffentliche Bekanntmachungen

Bekanntmachung Gemeinderatssitzung am 23.09.2025

Öffentliche Bekanntmachung zur Durchführung der Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters am 28.09.2025

Öffentliche Bekanntmachung der zugelassenen Bewerbungen zur Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters am 28.09.2025

Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis

Gebührenverzeichnis für Leistungen nach der Friedhofsordnung der Gemeinde Daisendorf vom 30.07.2025

Öffentliche Bekanntmachung der Bürgermeisterwahl

Bekanntmachung Gemeinderatssitzung am 29.07.2025

Bodenrichtwertbericht für Daisendorf zum 01.01.2025

Stellenauschreibung Bürgermeisterwahl 2025 (m/w/d)

Bekanntmachung Gemeinderatssitzung am 08.07.2025

Bekanntmachung Gemeinderatssitzung am 01.07.2025

Bekanntmachung Gemeinderatssitzung am 10.06.2025

Bekanntmachung Gemeinderatssitzung am 03.06.2025

Bekanntmachung Gemeinderatssitzung am 13.05.2025

Bekanntmachung Gemeinderatssitzung am 29.04.2025

Bekanntmachung Volksbegehren „XXL-Landtag verhindern!“

Bekanntmachung Gemeinderatssitzung am 08.04.2025

Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Daisendorf für das Jahr 2025

Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und der Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung) der Gemeinde Daisendorf

Bekanntmachung Gemeinderatssitzung am 11.03.2025

Bekanntmachung Gemeinderatssitzung am 18.02.2025

Wahlbekanntmachung

Bekanntmachung der Gemeindebehörde über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Deutschen Bundestag am 23.02.2025

Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und der Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung) der Gemeinde Daisendorf

Bekanntmachung Gemeinderatssitzung am 21.01.2025

1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer

Bekanntmachung Gemeinderatssitzung am 17.12.2024

Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Bebauungsplan „Alter Ortskern“

Bekanntmachung zu den zentralen Abwassergebühren (Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühr) und den Wasserversorgungsgebühren für das Jahr 2025

Satzung über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Alter Ortskern"

Bekanntmachung Gemeinderatssitzung am 12.11.2024

4. Änderungssatzung zur Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr Daisendorf

Kostenersatzverzeichnis für Leistungen der Feuerwehr

Bekanntmachung Gemeinderatssitzung am 15.10.2024

Feststellung der Eröffnungsbilanz der Gemeinde Daisendorf zum 01.01.2020

  • Der Gemeindeverwaltungsverband Meersburg macht von der im Grundsteuergesetz verankerten Möglichkeit Gebrauch, nur dann noch Grundsteuerbescheide zu erteilen, wenn sich Änderungen hinsichtlich des zu entrichtenden Steuerbetrages ergeben. Für all diejenigen Steuerschuldner, deren Bemessungsgrundlagen (Messbeträge) sich seit der letzten Bescheiderteilung nicht geändert haben, wird deshalb durch diese öffentliche Bekanntmachung gem. § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes vom 7. August 1973 (BGBL.I.S. 965) die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2026 in der zuletzt für das Kalenderjahr 2025 veranlagten Höhe festgesetzt. In diesen Fällen istdie Grundsteuer 2025, wie im letzten erteilten Grundsteuerbescheid angegeben zu entrichten. Die Steuer ist in den zuletzt festgesetzten Vierteljahresbeträgen, jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November 2026 fällig. Für
    Steuerpflichtige, die von der Möglichkeit des § 28 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes Gebrauch gemacht haben (Jahreszahler), wird die Grundsteuer 2026 in einem Betrag am 01. Juli 2026 fällig. Die Umstellung auf Jahreszahlung ist nur auf Antrag möglich. Bei Vorliegen eines Abbuchungsauftrages werden die Raten jeweils bei Fälligkeit abgebucht. Künftig eintretende Änderungen in der Steuerhöhe werden dem einzelnen Steuerschuldner gemäß § 27 Abs. 2 Grundsteuergesetz jeweils durch einen Grundsteueränderungsbescheid mitgeteilt. Beachten Sie bitte auch, dass ein Eigentumswechsel während eines Jahres keine Auswirkungen auf Ihre Steuerpflicht hat. Derjenige, der am 01. Januar Eigentümer des steuerpflichtigen Objektes ist, bleibt auf jeden Fall bis zum 31. Dezember Steuerpflichtiger. Vereinbarungen im notariellen Vertrag sind lediglich privater Natur und binden die vertragsschließenden Parteien (Verkäufer und Käufer). Mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung der Steuerfestsetzung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, als wenn Ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre. Die Steuerfestsetzung kann innerhalb einer Frist von einem Monat, die mit dem Tage der Bekanntmachung zu laufen beginnt, durch Widerspruch beim Gemeindeverwaltungsverband Meersburg, Marktplatz 1, 88709 Meersburg angefochten werden.
    Sollte sich die Anschrift oder bei Abbucher die Bankverbindung geändert haben bzw. ändern, so bitten wir, dies unter Angabe des Kassenzeichen baldmöglichst mitzuteilen.


    Meersburg, den 08.12.2025
    Robert Scherer
    Verbandsvorsitzender

  • In der können Sie die Unterlagen zum Jahresabschluss und der Festellung des Jahresabschlusses 2020 der Gemeinde Daisendorf einsehen.

  • Sehr geehrte Damen und Herren,


     


    untenstehend finden Sie die Einladung für die nächste Gemeinderatsitzung am 16.12.2025.

  • Verlegung Wochenmarkt aufgrund Feiertage


    KW 52 auf 22.12.2025
    und
    KW 1 auf 29.12.2025

  • in der beigefügten Datei finden Sie den Müllkalender für 2026 zum ausdrucken.


    Bitte beachten Sie, dass das Landratsamt ab dem Jahr 2026 keine Müllkalender mehr in Papierform ausgibt.


     

  • P R E S S E M I T T E I L U N G


    Verschiebung der Abfallabfuhr während der Feiertage


    Aufgrund der bevorstehenden Feiertage kommt es in Daisendorf bei der Abfallabfuhr zu Verschiebungen. Diese finden wie folgt statt.
    Restmüll 2-wöch. Samstag, 20. Dezember 2025
    Bioabfall Montag, 29. Dezember 2025
    Papier Dienstag, 30. Dezember 2025
    Gelber Sack Samstag, 03. Januar 2026
    Restmüll 2- u. 4-wöch. Montag, 05. Januar 2026


    Die Verschiebungen sind in den Abfuhrplänen 2025/26 bereits veröffentlicht. Wird ein Abfallgefäß zu spät oder zu einem falschen Zeitpunkt zur Abfuhr bereitgestellt, so kann dieses Gefäß nachträglich nicht mehr entleert werden.


    Öffnungszeiten Abfallentsorgungszentren
    Die Entsorgungszentren Überlingen Füllenwaid, Friedrichshafen Weiherberg sowie Tettnang Sputenwinkel sind an Heiligabend und Silvester geschlossen. Zwischen den Feiertagen gelten die üblichen Öffnungszeiten.
    Das Abfallwirtschaftsamt wünscht allen Bürgerinnen und Bürgern ein frohes und abfallarmes Weihnachtsfest und ein gutes neues Jahr.

  • Einfache Übermittlung der Zählerstände via Onlinemeldung unter: 


    https://buerger-finanzen-infoma.komm.one/Geimeinde-Daisendorf



    Die Ablesung findet zwischen dem 09.12.2025 und dem 05.01.2026 / 07.1.2026 statt. Danach wird das Portal geschlossen und die Vorbereitung für die Ablesung beginnt. Zu spät abgegebene Zählerstände können bis nach dem Druck der Abrechnungsbescheide mehr berücksichtigt werden. Nur auf Antrag werden wir Zählerstände korrigieren.


    Für Rückfragen steht Ihnen gerne Frau Rück (Stadt Meersburg) unter 07532/440-142) Zur Verfügung.

  •  


    Sehr geehrte Damen und Herren,


    die nächste Gemeinderatsitzung findet am 16.12.2025 statt.


    Eine Veröffentlichung der Tagesordnung erfolgt noch.

  • Liebe Senioren*innen,


    der nächste Seniorennachmittag findet am


    Mittwoch, den 17.12.2025 statt!

Weitere Informationen

Hinweis

Die Inhalte werden von der Gemeinde Daisendorf gepflegt. Bei Fragen oder Anregungen bitte an das Bürgermeisteramt Daisendorf wenden.

Kontakt

Gemeindeverwaltung Daisendorf
Ortsstraße 22
88718 Daisendorf  
Fon: 07532 5464
Fax: 07532 47157
E-Mail schreiben

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