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Gemeinde Daisendorf (Druckversion)

Rathaus aktuell

Meldungen aus dem Rathaus

  • Als Orientierungshilfe für angemessene Mietpreise erstellen aktuell 23 Städte und Gemeinden im Bodenseekreis den qualifizierten Mietspiegel für 2024. Um aussagekräftige Daten zu erhalten, wurden hierfür rund 16.000 zufällig ausgewählte Haushalte angeschrieben. Ein Großteil der Antworten steht noch aus. Die Gemeinde Daisendorf bittet um Rücksendung der ausgefüllten Befragungsunterlagen bis 2. April.
    Der ausgefüllte Fragebogen kann per Post mit beigefügtem Freiumschlag an das EMA-Institut für empirische Marktanalysen zurückgeschickt werden. Alternativ kann die Befragung online über einen verschlüsselten Link beantwortet werden.
    Wichtig: Die fristgerechte Beantwortung ist gemäß Mietspiegelreformgesetz seit 2023 für die Befragten verpflichtend. Die Nichtbeantwortung kann mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro geahndet werden.
    Die personenbezogenen Daten werden nach Abschluss der Erhebung pseudonymisiert und nach Abschluss des Projekts gelöscht. Sie dienen ausschließlich dazu, die Mietspiegel zu erstellen.

  • * Warum ist es wichtig wählen zu gehen?
    * Kann ich durch „meine“ Wahl Einfluss auf das Geschehen im Dorf nehmen?
    Gemeinsam wollen wir uns ansehen, wie Kommunalpolitik und die Kommunalwahl funktionieren. Frau Anja Meitner von der Landeszentrale für politische Bildung wird einen Einblick in die Kommunalpolitik geben.
    Vortrag und Diskussion mit Frau Anja Meitner Leiterin der Außenstelle Tübingen, Landeszentrale für politische Bildung
    Im Anschluss haben Sie die Möglichkeit, mit Frau Jacqueline Alberti, Bürgermeisterin Daisendorfs über die Zukunft Daisendorfs zu sprechen.



    Wann Freitag, 19. April 2024 19.00 Uhr – 21.00 Uhr


    Wo Rathaus Daisendorf - Bürgersaal Ortsstraße 22, Daisendorf


    Anmeldung unter info@daisendorf.de


    Alle Interessierten sind herzlichst zu dieser Veranstaltung eingeladen! Veranstalter Daisendorfer Forum für Politik und Kultur in Kooperation mit der Landeszentrale für politische Bildung


    Organisation Hasan Öütcü, Alevitisches Bildungswerk e.V. info@alevi.bildungswerk.de

  • Sehr geehrte Damen und Herren,


    bitte beachten Sie, dass die für morgen geplante Gemeinderatssitzung leider nicht stattfinden kann.


    Die Sitzung wurde auf nächste Woche (Dienstag, den 26.03.2024) verschoben.


     


    Wir bitten um Beachtung und bedanken uns für Ihr Verständnis.

  • Ab Temperaturen von 5°C laufen auch bei uns die Amphibien los zum Neuweiher.


    Deshalb musste für die Verbindung Daisendorf - Dittenhausen sehr rasch an die Schließung der Schranken (19 Uhr bis 6 Uhr) gedacht werden. Dann warteten wir auf die Frühaufsteher.


    Achtung! Auch außerhalb der Schließzeiten werden abends und morgens bei Dunkelheit, vor allem bei Regenwetter, Tiere die Straße überqueren.


    Wussten Sie, dass es durchsichtige Frösche gibt? Im tropischen Regenwald Mittel- und Südamerikas können die Glasfrösche (spanisch "Rana de cristal") sich - quasi unsichtbar - so sehr gut verstecken.


    Vielen Dank für Ihre Unterstützung!


    E.Huberich

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    Ab sofort können bei Frau Fürst im Rathaus die Gutscheinhefte zum Landesfamilienpass für das Jahr 2024 unter Vorlage des Landesfamilienpasses sowie Personalausweis/Reisepass abgeholt werden. Es können Familien einen Landesfamilienpass beantragen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:


    • Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern, die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben,
    • Alleinerziehende, die mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben,
    • Familien mit einem kindergeldberechtigten schwer behinderten Kind (mind. 50 v. H. Erwerbsminderung), die mit diesem in häuslicher Gemeinschaft leben,
    • Familien, die Bürgergeld-, wohngeld- oder kindergeldzuschlagsberechtigt sind und mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben,
    • Familien, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.


    Sollten Sie noch keinen Landesfamilienpass besitzen, können Sie diesen unter unten genannten Voraussetzungen jederzeit bei uns beantragen. Bitte bringen Sie hierzu Ihren Personalausweis/Reisepass sowie ggf. einen Nachweis über den Erhalt von Sozialleistungen o. ä. mit.


    Seit dem Jahr 2019 ist die Verwendung des Passes noch mehr auf die Bedürfnisse der Kinder in den unterschiedlichsten Familienkonstellationen ausgerichtet. Es können, neben den Eltern, auch weitere vorher fest in den Pass eingetragene Begleitpersonen den Pass zusammen mit d Von den eingetragenen Begleitpersonen können bei Ausflügen aber höchstens jeweils zwei ausgewählt werden, die die Vergünstigung des Landesfamilienpasses in Anspruch nehmen können. In den Pass eingetragen werden können neben der berechtigten Person auch weitere vier Begleitpen Kindern nutzen.ersonen. Eine Nutzung des Passes ohne Kinder ist nicht möglich.


    Auf der Homepage des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration www.sozialministerium-bw/landesfamilienpass ist eine Liste aller staatlichen Schlösser, Gärten und Museen in Baden-Württemberg sowie eine Liste aller nicht staatlichen Einrichtungen, die einen kostenfreien bzw. ermäßtigten Eintritt gewähren, eingestellt.

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    Die Gemeindeverwaltung bleibt bis einschl. 07.01.2024 geschlossen.


     


    Zudem haben wir ab Janaur die Öffnungszeiten angepasst:


    Montag: Termine nach Vereinbarung


    Dienstag u. Mittwoch: 07:00 - 12:30 Uhr


    Donnerstag: 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr


    Freitag: 07:00 - 12:00 Uhr


     

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    Ab sofort können bei Frau Fürst im Rathaus die Gutscheinhefte zum Landesfamilienpass für das Jahr 2024 unter Vorlage des Landesfamilienpasses sowie Personalausweis/Reisepass abgeholt werden. Es können Familien einen Landesfamilienpass beantragen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:


    • Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern, die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben,
    • Alleinerziehende, die mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben,
    • Familien mit einem kindergeldberechtigten schwer behinderten Kind (mind. 50 v. H. Erwerbsminderung), die mit diesem in häuslicher Gemeinschaft leben,
    • Familien, die Bürgergeld-, wohngeld- oder kindergeldzuschlagsberechtigt sind und mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben,
    • Familien, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.


    Sollten Sie noch keinen Landesfamilienpass besitzen, können Sie diesen unter unten genannten Voraussetzungen jederzeit bei uns beantragen. Bitte bringen Sie hierzu Ihren Personalausweis/Reisepass sowie ggf. einen Nachweis über den Erhalt von Sozialleistungen o. ä. mit.


    Seit dem Jahr 2019 ist die Verwendung des Passes noch mehr auf die Bedürfnisse der Kinder in den unterschiedlichsten Familienkonstellationen ausgerichtet. Es können, neben den Eltern, auch weitere vorher fest in den Pass eingetragene Begleitpersonen den Pass zusammen mit d Von den eingetragenen Begleitpersonen können bei Ausflügen aber höchstens jeweils zwei ausgewählt werden, die die Vergünstigung des Landesfamilienpasses in Anspruch nehmen können. In den Pass eingetragen werden können neben der berechtigten Person auch weitere vier Begleitpen Kindern nutzen.ersonen. Eine Nutzung des Passes ohne Kinder ist nicht möglich.


    Auf der Homepage des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration www.sozialministerium-bw/landesfamilienpass ist eine Liste aller staatlichen Schlösser, Gärten und Museen in Baden-Württemberg sowie eine Liste aller nicht staatlichen Einrichtungen, die einen kostenfreien bzw. ermäßtigten Eintritt gewähren, eingestellt.

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    Die Gemeindeverwaltung Daisendorf bleibt vom 23.12.2023 bis einschl. 07.01.2024 geschlossen.


     


    Ab 08.01.2024 gelten die neuen Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung:


    Montag: Termine nach Vereinbarung


    Dienstag und Mittwoch: 07:00 - 12:30 Uhr


    Donnerstag: 08:30 - 12:30 und 14:00 - 18:00 Uhr


    Freitag: 07:00 - 12:00 Uhr

Einträge insgesamt: 12
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