Hauptmenü
- Gemeinde
- Bürgerservice
- Leben
- Wirtschaft
- Freizeit
Bekanntmachung Gemeinderatssitzung am 19.05.2026
Bekanntmachung Gemeinderatssitzung am 23.09.2025
Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis
Gebührenverzeichnis für Leistungen nach der Friedhofsordnung der Gemeinde Daisendorf vom 30.07.2025
Öffentliche Bekanntmachung der Bürgermeisterwahl
Bekanntmachung Gemeinderatssitzung am 29.07.2025
Bodenrichtwertbericht für Daisendorf zum 01.01.2025
Stellenauschreibung Bürgermeisterwahl 2025 (m/w/d)
Bekanntmachung Gemeinderatssitzung am 08.07.2025
Bekanntmachung Gemeinderatssitzung am 01.07.2025
Bekanntmachung Gemeinderatssitzung am 10.06.2025
Bekanntmachung Gemeinderatssitzung am 03.06.2025
Bekanntmachung Gemeinderatssitzung am 13.05.2025
Bekanntmachung Gemeinderatssitzung am 29.04.2025
Bekanntmachung Volksbegehren „XXL-Landtag verhindern!“
Bekanntmachung Gemeinderatssitzung am 08.04.2025
Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Daisendorf für das Jahr 2025
Bekanntmachung Gemeinderatssitzung am 11.03.2025
Bekanntmachung Gemeinderatssitzung am 18.02.2025
Bekanntmachung Gemeinderatssitzung am 21.01.2025
1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer
Bekanntmachung Gemeinderatssitzung am 17.12.2024
Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Bebauungsplan „Alter Ortskern“
Satzung über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Alter Ortskern"
Bekanntmachung Gemeinderatssitzung am 12.11.2024
Kostenersatzverzeichnis für Leistungen der Feuerwehr
Bekanntmachung Gemeinderatssitzung am 15.10.2024
Feststellung der Eröffnungsbilanz der Gemeinde Daisendorf zum 01.01.2020
Die „Kröten“-Schranken beim Ortsausgang Daisendorfs und beim Hof Dittenhausen werden wegen der Amphibien-Wanderung zum Neuweiher vom 21.02.2026 ab
19°° Uhr bis 6°° Uhr zum Schutz der Amphibien geschlossen.
Die Bedienung der Schranken erfolgt durch ehrenamtliche Mitarbeiter/-innen aus Daisendorf, Meersburg und Riedetsweiler.
Ein gelbes Blinklicht am Kröten-Warnschild gegenüber der Daisendorfer Kapelle zeigt an, dass die “Kröten-Schranken“ geschlossen sind. Warnschilder vor der nächtlichen Straßensperrung gibt es auch noch in Stetten, Abzweigung Richtung Daisendorf und in Riedetsweiler, Abzweigung Richtung Daisendorf.
Beim Blinken des gelben Lichts gegenüber der Kapelle sollten Sie bei Fahrten gleich über Meersburg fahren, wenn Sie in Richtung Markdorf oder Friedrichshafen unterwegs sind.
Bei Fahrten nach Daisendorf aus Richtung Markdorf, Bermatingen, Ahausen, Grasbeuren oder Friedrichshafen sollten Sie immer direkt über Meersburg fahren.
Bitte beachten Sie, dass auch vor dem Schließen bzw. Öffnen der Schranken Tiere die Straße überqueren, weshalb um langsames Fahren (30 km/h) gebeten wird, wodurch sich die Überlebens-Chancen der Tiere – insbesondere der Amphibien – enorm erhöhen, weil die Druckwellen unter den Autos wesentlich geringer sind und es dadurch nicht zum Platzen der Lungen sowie der Eingeweide der Amphibien kommt, ganz abgesehen vom Überfahren-Werden.
Weiter wird darum gebeten, die geschlossenen Schranken nicht verbotenerweise über Wiesen oder durch den Hof Dittenhausen oder über Nebenstrecken zu umfahren, denn auch da können Tiere unterwegs sein; außerdem wäre das Schutzbemühen, die Arbeit und der Zeitaufwand der ehrenamtlichen Helfer und Helferinnen ad absurdum geführt und somit sehr frustrierend, letztendlich überflüssig und nutzlos.
Das möchten wir aber unbedingt vermeiden und deshalb nochmals die Bitte:
Achten Sie die Schranken und tragen Sie damit zum Umweltschutz bei !
Bekanntmachung
Am 24.02.2026 um 19:00 Uhr findet im Bürgersaal des Rathauses eine öffentliche Sitzung des Gemeinderates statt.
Tagesordnung öffentlich:
1. Allgemeine Informationen und Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Beratung
2. Bürgerfragestunde
3. Gebührenkalkulation des Friedhofs- und Bestattungswesens
Änderung des Gebührenverzeichnisses
4. Bebauungsplan "Alter Ortskern“ - Bisherige Einwendungen und weiteres Vorgehen
5. Ausgliederung Gemeindeverwaltungsverbands
Entwurf einer neuer Verbandssatzung
6. Anerkennung der Niederschrift der Gemeinderatssitzungen
7. Bürgerfragen zur Tagesordnung
8. Anfragen und Anregungen aus dem Gemeinderat
Hierzu sind alle interessierten Bürgerinnen und Bürger herzlich eingeladen.
Im Anschluss findet eine NICHTöffentliche Sitzung des Gemeinderates statt.
Ihr
Manuel Strasser
Bürgermeister
anbei finden die Niederschrift vom 16.02.2026 (Beschlussprotokoll).
Der Bundesrat hat am 30. Januar 2026 über die Gebührenerhöhung für den Personalausweis entschieden. Nach der Veröffentlichung der entsprechenden Verordnung wurden die Gebühren angepasst. Die Änderungen sind seit dem 7. Februar 2026 in Kraft.
Wie viel kostet ein neuer Personalausweis?
Ab dem 7. Februar 2026 beträgt die Gebühr 46,00 Euro für antragstellende Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben (bisher: 37,00 Euro). Der Personalausweis für Personen ab 24 Jahren ist zehn Jahre gültig.
Für jüngere Antragstellerinnen und Antragsteller, deren Personalausweis nur sechs Jahre gültig ist, werden seitdem 27,60 Euro fällig (bisher: 22,80 Euro).
Gibt es eine Alternative zum Personalausweis?
Grundsätzlich besteht für alle Deutschen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, nach § 1 des Personalausweisgesetzes eine Ausweispflicht. Alternativ zum Personalausweis erfüllt auch der Reisepass diese Funktion.
Welche Unterlagen werden für die Antragstellung benötigt? Wo gibt es weitere Informationen?
Für die Beantragung eines Personalausweises sind erforderlich:
persönliches Erscheinen im Bürgerbüro
ein digitales, aktuelles und biometrisches Lichtbild
der alte Personalausweis oder ein anderes gültiges Ausweisdokument (z. B. Geburtsurkunde oder Reisepass)
Derzeit beträgt die Bearbeitungsdauer zwischen vier und sechs Wochen.
Für Rückfragen stehen Ihnen gerne Frau Fürst und Frau Mujanovic unter info@daisendorf oder 07532/5464 zur Verfügung.
Der direkte Austausch auf Augenhöhe ist mir sehr wichtig. Denn der Gedankenaustausch und auch Diskussionen sind die Voraussetzungen für eine demokratische Meinungsbildung und eine bürgernahe Politik direkt vor Ort.
Daher lade ich alle Bürgerinnen und Bürger herzlich zu einer persönlichen Sprechstunde im Rathaus ein. Diese findet regelmäßig statt (Ankündigung erfolgt jeweils über das Mitteilungsblatt, Homepage und Orts-App) und bietet Gelegenheit um Anliegen, Ideen, Fragen oder auch Kritik persönlich zu besprechen.
Der nächste Termin ist am
Mittwoch, 11. März 2026, von 16:00 bis 17:00 Uhr.
Um eine gute Vorbereitung zu ermöglichen wird um vorherige Anmeldung gebeten.Diese kann entweder per E-Mail mit einer kurzen Beschreibung des Anliegens (Betreff/Thema) an: info@daisendorf.de oder ganz unkompliziert telefonisch unter 07532/5464 erfolgen.
Ich freue mich auf den persönlichen Austausch mit Ihnen!
Ihr
Manuel Strasser
Bürgermeister
Der Landtag von Baden-Württemberg hat eine Neufassung
des Landesgaststättengesetzes (LGastG) beschlossen, das am
01.01.2026 in Kraft getreten ist.
Mit dem neuen LGastG entfallen die bisherigen Genehmigungs-
pflichten. Folglich wird für die Bewirtung keine Gaststättener-
laubnis oder Gestattung mehr benötigt.
Das bisherige Genehmigungsverfahren für Gestattungen wird
künftig durch ein Anzeigeverfahren ersetzt.
Die Ausübung eines vorübergehenden Gaststättengewer-
bes aus besonderem Anlass (z.B. Fasnetsveranstaltung, Kon-
zert, Theater, Sommerfest etc.) ist grundsätzlich spätestens zwei
Wochen vor Beginn bei der Gemeinde anzuzeigen.
Bitte nutzen Sie für die Anzeige das Formular, das wir auf unse-
rer Homepage bereitgestellt haben oder schreiben Sie uns eine E-Mail
(info@daisendorf.de) mit den Angaben (Datum, Uhrzeit von-bis, Ort,
Veranstaltungsgrund, Veranstalter, Kontakt Veranstalter). Für Vereine
gilt die Anzeigepflicht nur, wenn sie alkoholische Getränke anbieten
(§ 1 Abs. 3 LGastG). Die Gemeinde ist nach § 4 Abs. 2 LGastG dazu
verpflichtet, die Anzeige des vorübergehenden Gastgewerbes unverzüglich
an die Gaststättenbehörde, die untere Baurechtsbehörde, den Po-
lizeivollzugsdienst und die zuständige Finanzbehörde zu über-
mitteln. Die Gaststättenbehörde kann gegenüber den gastgewerbe-
treibenden Personen jederzeit Anordnungen zum Schutz der
Gäste gegen Gefahren für Leben oder Gesundheit sowie zum
Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des
Bundes-Immissionsschutzgesetzes und gegen sonstige erheb-
liche Nachteile, Gefahren oder Belästigungen für die Bewohne-
rinnen und Bewohner des Betriebsgrundstücks oder der Nach-
bargrundstücke sowie der Allgemeinheit erlassen.
Ihre Gemeindeverwaltung
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Fürst unter:
07532/5464 oder fuerst@daisendorf.de
Voraussichtliche Sitzungstermine des Gemeinderates Daisendorf, Beginn: 19.00 Uhr
Di 27.01.2026
Di 24.02.2026
Di 17.03.2026
Di 14.04.2026
Di 19.05.2026
Di 23.06.2026
Di 21.07.2026
Sommerpause
Di 22.09.2026
Di 20.10.2026
Di 17.11.2026
Di 15.12.2026
Hinweis: Änderungen oder Ergänzungen sind möglich.
Die Inhalte werden von der Gemeinde Daisendorf gepflegt. Bei Fragen oder Anregungen bitte an das Bürgermeisteramt Daisendorf wenden.

Gemeindeverwaltung Daisendorf
Ortsstraße 22
88718 Daisendorf
Fon: 07532 5464
Fax: 07532 47157
E-Mail schreiben
Bitte beachten Sie, dass mit dem Absenden Ihrer Daten Ihre personenbezogenen Daten erfasst und verarbeitet werden. Mit Absenden Ihrer Daten erklären Sie sich damit einverstanden, dass die von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten verarbeitet werden, um Ihre Kontaktanfrage zu bearbeiten. Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie im Bereich „Datenschutzerklärung.