Gemeinde Daisendorf

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Meldungen aus dem Rathaus

  • Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner Sitzung am 08.04.2024 über die Zulassung der eingegangenen Wahlvorschläge für die Gemeinderatswahl am 09.06.2024 abgestimmt. Die öffentliche Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge mit den Angaben über die Bewerber*innen erfolgte bereits im Mitteilungsblatt.


    Wahlberechtigte – Wahlbenachrichtigung Am Abend des 13.04.2024 werden alle wahlberechtigten Personen aus dem Melderegister in das Wählerverzeichnis übertragen. Daraus werden die Wahl-benachrichtigungen aufbereitet, gedruckt und voraussichtlich Anfang Mai zum Versand gebracht. Wir gehen davon aus, dass die Wahlbenachrichtigungen den Wahlberechtigten bis zum zweiten Mai-Wochenende zugestellt werden. Letzter gesetzliche Zustellungstag ist der 19.05.2024.


    Zusendung der Stimmzettel für die Kommunalwahlen Im Vergleich zu anderen Wahlen haben die Kommunalwahlen ihre Besonderheiten. Die Stimmzettel für die Wahl der Gemeinderäte und der Kreisräte werden den Wahlberechtigten bereits im Vorfeld der Wahl zugesandt.  Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nicht um Briefwahlunterlagen handelt.


    Briefwahlunterlagen werden Ihnen nur auf Antrag und gesondert zugestellt. Dies bedeutet, dass Briefwählern die Stimmzettel für die Kommunalwahlen doppelt zugesandt werden. Bei den vergangenen Kommunalwahlen hat dies teilweise für Unverständnis gesorgt. Wir möchten deshalb darauf hinweisen, dass es sich hierbei um eine gesetzliche Vorgabe handelt und somit verbindlich vorgeschrieben ist. Der Stimmzettel für die Europawahl wird bei der Urnenwahl im Wahllokal ausgehändigt.


    Ab wann ist die Briefwahlbeantragung möglich? Sobald die Wahlbenachrichtigungen den Wahlberechtigten zugesandt wurden, kann Briefwahl beantragt werden. Der Versand der Briefwahlunterlagen kann aber erst erfolgen, wenn alle Stimmzettel (Europawahl, Kreistag und Gemeinderat) vorliegen. Derzeit gehen wir davon aus, dass dies ab Mitte Mai sein wird.

  • Fotopoint in Daisendorf
    bitte lächeln! - Fotografieren erwünscht!


    seit Anfang April steht der neu errichtete Fotopoint an unserer Freizeitanlage.


    Künftig heißt es: bitte lächeln! – Fotografieren erwünscht!


    Hier haben wir insbesondere an die Gäste der Gemeinde Daisendorf gedacht, diese haben künftig die Möglichkeit ein ganz besonderes Urlaubsfoto als Andenken an unsere Gemeinde mit nach Hause zu nehmen und gleichzeitig die Chance bei dem Fotowettbewerb tolle Preise wie zum Beispiel einen einwöchigen Ferienaufenthalt oder verschiedene regionale Präsente zu gewinnen.


    Klicken Sie auf den beigefüten Flyer um alle Informationen rund um den Fotopoinit zu erhalten.

  • Sehr geehrte Damen und Herren,


    bitte beachten Sie, dass die Verwaltung am Donnerstag, den 25.04.2024 aufgrund einer Wahlschulung am Nachmittag geschlossen bleibt.


    Die Sektrunde wird wie gewohnt im Foyer des Rathauses stattfinden.


    Vielen Dank für Ihr Verständnis.


    Ihre Gemeindeverwaltung

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    Sie sind interessiert?
    Dann kommen Sie am 08. Mai 2024 zwischen 15:00 und 18:00 Uhr in das Foyer | Rathaus Daisendorf.


    Wir freuen uns auf Sie!
    Ihr TeleData-Team aus Friedrichshafen
    TeleData GmbH | Kornblumenstraße 7 | 88046 Friedrichshafen | 0800 5007 100 | marketing@teledata.de


     

  • Ab Temperaturen von 5°C laufen auch bei uns die Amphibien los zum Neuweiher.


    Deshalb musste für die Verbindung Daisendorf - Dittenhausen sehr rasch an die Schließung der Schranken (19 Uhr bis 6 Uhr) gedacht werden. Dann warteten wir auf die Frühaufsteher.


    Achtung! Auch außerhalb der Schließzeiten werden abends und morgens bei Dunkelheit, vor allem bei Regenwetter, Tiere die Straße überqueren.


    Wussten Sie, dass es durchsichtige Frösche gibt? Im tropischen Regenwald Mittel- und Südamerikas können die Glasfrösche (spanisch "Rana de cristal") sich - quasi unsichtbar - so sehr gut verstecken.


    Vielen Dank für Ihre Unterstützung!


    E.Huberich

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    Ab sofort können bei Frau Fürst im Rathaus die Gutscheinhefte zum Landesfamilienpass für das Jahr 2024 unter Vorlage des Landesfamilienpasses sowie Personalausweis/Reisepass abgeholt werden. Es können Familien einen Landesfamilienpass beantragen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:


    • Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern, die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben,
    • Alleinerziehende, die mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben,
    • Familien mit einem kindergeldberechtigten schwer behinderten Kind (mind. 50 v. H. Erwerbsminderung), die mit diesem in häuslicher Gemeinschaft leben,
    • Familien, die Bürgergeld-, wohngeld- oder kindergeldzuschlagsberechtigt sind und mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben,
    • Familien, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.


    Sollten Sie noch keinen Landesfamilienpass besitzen, können Sie diesen unter unten genannten Voraussetzungen jederzeit bei uns beantragen. Bitte bringen Sie hierzu Ihren Personalausweis/Reisepass sowie ggf. einen Nachweis über den Erhalt von Sozialleistungen o. ä. mit.


    Seit dem Jahr 2019 ist die Verwendung des Passes noch mehr auf die Bedürfnisse der Kinder in den unterschiedlichsten Familienkonstellationen ausgerichtet. Es können, neben den Eltern, auch weitere vorher fest in den Pass eingetragene Begleitpersonen den Pass zusammen mit d Von den eingetragenen Begleitpersonen können bei Ausflügen aber höchstens jeweils zwei ausgewählt werden, die die Vergünstigung des Landesfamilienpasses in Anspruch nehmen können. In den Pass eingetragen werden können neben der berechtigten Person auch weitere vier Begleitpen Kindern nutzen.ersonen. Eine Nutzung des Passes ohne Kinder ist nicht möglich.


    Auf der Homepage des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration www.sozialministerium-bw/landesfamilienpass ist eine Liste aller staatlichen Schlösser, Gärten und Museen in Baden-Württemberg sowie eine Liste aller nicht staatlichen Einrichtungen, die einen kostenfreien bzw. ermäßtigten Eintritt gewähren, eingestellt.

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    Die Gemeindeverwaltung bleibt bis einschl. 07.01.2024 geschlossen.


     


    Zudem haben wir ab Janaur die Öffnungszeiten angepasst:


    Montag: Termine nach Vereinbarung


    Dienstag u. Mittwoch: 07:00 - 12:30 Uhr


    Donnerstag: 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr


    Freitag: 07:00 - 12:00 Uhr


     

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Weitere Informationen

Hinweis

Die Inhalte werden von der Gemeinde Daisendorf gepflegt. Bei Fragen oder Anregungen bitte an das Bürgermeisteramt Daisendorf wenden.

Kontakt

Gemeindeverwaltung Daisendorf
Ortsstraße 22
88718 Daisendorf  
Fon: 07532 5464
Fax: 07532 47157
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